Bauen & Wohnen

Deutsche Bahn AG – Aktive Maßnahmen zur Lärmsanierung

Die Deutsche Bahn AG plant aktive Maßnahmen zur Lärmsanierung entlang der bestehenden Bahnstrecken auf Donauwörther Stadtgebiet. Insgesamt sind 6 Lärmschutzwände geplant.

In der Sitzung des Stadtrates am 28.07.2022 wurden die Planungen vorgestellt. In der folgenden Präsentation werden die Planungen vorgestellt:

Entdecken Sie die aktuellen und geplanten Baugebiete unserer Stadt und erhalten Sie einen umfassenden Überblick über freie
Bauplätze, Bewerbungsverfahren und laufende Bauprojekte.

 

Unsere Grafik zeigt Ihnen auf einen Blick, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Wunschbauplatz gelangen.
Die folgenden Erläuterungen führen Sie durch den gesamten Prozess:

  1. Registrierung – Der erste Schritt zu Ihrem Bauplatz
    Beginnen Sie mit der Anmeldung bei Baupilot und tragen Sie sich unbedingt in die Interessentenliste der Stadt Donauwörth ein. Nur so können wir Sie informieren, sobald eine Bewerbungsphase startet. Damit legen Sie den Grundstein für Ihre
    Bewerbung und bleiben von Anfang an auf dem Laufenden.

  2. Benachrichtigung – Keine Chance verpassen
    Sobald eine neue Bewerbungsphase für ein Baugebiet beginnt, erhalten Sie automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung an die bei Baupilot hinterlegte Adresse. So verpassen Sie keinen wichtigen Termin und können sofort handeln.

  3. Bewerbung – Jetzt aktiv werden
    Die Bewerbungsphase dauert in der Regel etwa zwei Monate. Bitte beachten Sie: In dieser Phase können Sie sich noch nicht auf ein gezieltes Grundstück innerhalb des Baugebiets bewerben – die Bewerbung erfolgt zunächst nur auf das gesamte Baugebiet. Während der Bewerbungsphase geben Sie alle Angaben ein und reichen die erforderlichen Nachweise
    stichtagsbezogenen ein.

  4. Prüfung – Sicher und korrekt
    Nach Abschluss der Bewerbungsphase prüft die Stadtverwaltung Donauwörth Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
    Üblicherweise dauert die Prüfung rund einen Monat, um sicherzustellen, dass alle Bewerbungen vollständig und korrekt sind.

  5. Vergabe – Transparenz durch Baupilot
    Nach der Prüfung erfolgt die Vergabe der Bauplätze über Baupilot. Anhand der Punkte aus den Vergabekriterien wird für alle Bewerber eine Rangliste erstellt.
    Die Bewerber werden entsprechend ihres Rangs über Baupilot aufgerufen, innerhalb von zwei Wochen ein oder mehrere Präferenzgrundstücke anzugeben.
    Nur so kann gewährleistet werden, dass ein Grundstück tatsächlich zugeteilt werden kann.
    Die Zuteilung erfolgt in mehreren Vergaberunden, bis jedes Grundstück vergeben ist. Derzeit kann dieser Prozess bis zu
    einem Jahr dauern.

  6. Zuteilung – Ihr Bauplatz wartet auf Sie
    Nach der Prioritätenabfrage erfolgt die offizielle Zuteilung der Bauplätze. Sie erfahren genau, welcher Bauplatz Ihnen
    zugeteilt wurde.

  7. Reservierung – Zeit für Ihre Planung
    Die Zuteilung wird durch eine Reservierungsphase von 6 Wochen ergänzt. In dieser Zeit können Sie die Finanzierung klären und die Bauprüfung durchführen. So bleibt Ihnen genügend Zeit, alle weiteren Schritte für Ihr Bauvorhaben gut
    vorzubereiten.

  8. Kauf – Ihr Eigenheim wird Wirklichkeit
    Nach Abschluss der Reservierungsphase geben Sie uns Ihre Kaufabsicht bekannt. Daraufhin erstellt das Notariat Donauwörth einen käuferbezogenen Kaufvertrag. Anschließend können Sie einen Termin zur Beurkundung vereinbaren. Mit der Unterzeichnung gehört der Bauplatz offiziell Ihnen – und der Weg zu Ihrem Eigenheim kann beginnen.

Sie möchten einen Bauplatz in Donauwörth erwerben?

Sollten Sie Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes in Donauwörth haben, bitten wir Sie, sich über die Online-Plattform
Baupilot unter nachfolgendem Link zu registrieren und sich in die Interessentenliste der Stadt Donauwörth einzutragen:

Die Eintragung ist für Sie unverbindlich und gilt für Baugrundstücke in allen Stadtteilen und Baugebieten Donauwörths.

 
Hier geht es zur Registrierung bei Baupilot

Bewerberinnen und Bewerber, die sich über Baupilot registriert und in die Interessentenliste der Stadt Donauwörth eingetragen haben, werden automatisch über neue Baugebiete sowie über den Beginn der jeweiligen Bewerbungsphase informiert.

Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken

Für die Vergabe von städtischen Bauplätzen hat die Stadt Donauwörth eine Rahmenrichtlinie  erlassen.
Diese regelt insbesondere:

  • die Bewerbungsvoraussetzungen
  • die Auswahl der Bewerber (Vergabekriterien)
  • die Vertragsbedingungen


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Falschangaben im Rahmen der Bewerbung zum Ausschluss von der Bauplatzvergabe führen können.

Bebauungsverpflichtung und Selbstbezug

Nach dem Erwerb eines Bauplatzes besteht die Verpflichtung:

  • innerhalb von 2 Jahren den Rohbau zu errichten
  • sowie innerhalb von 8 Jahren (davon mindestens 5 Jahre) das Objekt selbst zu bewohnen


Beratung und weitere Informationen

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch sowie weiteren Informationen zur Verfügung.

Vergabe städtischer Baugrundstücke

Für die Zuteilung eines städtischen Baugrundstücks ist eine Bewerbung bzw. eine Eintragung in die Interessentenliste von
Donauwörth bei Baupilot erforderlich.
Eine direkte Zuteilung von Bauplätzen ist nicht möglich, daher bitten wir, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Unter dem Bereich Bauplatzbewerbung finden Sie alle weiteren Informationen rund um das Thema.

Aktuelle Baugebiete

  • Parkstadt „Alfred-Delp-Quartier BA 1“ – 2. Erschließungsabschnitt
    Bewerbungsphase abgeschlossen, Vergabe laufend
  • Einzelgrundstücke in Donauwörth – Kernstadt, Riedlingen, Schäfstall, Wörnitzstein und Zirgesheim
    Bewerbungsphase abgeschlossen, Vergabe laufend

     

Nähere Informationen zu den Baugebieten und verfügbaren Bauplätzen erhalten Sie über Baupilot unter
Baugebiete und Bauplätze – Bayern – Region Donau-Ries – Donauwörth.

Geplante Baugebiete

  • Auchsesheim Baugebiet „Wohngebiet am Osterriedweg“                                                                                                                     Voraussichtliche Erschließung bis zum III. Quartal 2026

Parkstadt „Alfred-Delp-Quartier BA 1“

 

Sozialer Mietwohnungsbau nach EOF (einkommensorientierte Förderung)

 

  • Gregor Deurer GmbH & Co. KG

        Stadtberger Straße 64, 86157 Augsburg
        Tel. 0821 508630, info@deurer.dewww.deurer.de

Investitionsmöglichkeiten im Wohnungsbau

Privatinvestoren, Bauträger, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften können sich bei Baupilot in unsere
Interessentenliste für private und gewerbliche Wohnungsbauinvestoren eintragen.

Eingetragene Interessenten erhalten frühzeitig relevante Informationen zu verfügbaren Grundstücken, Rahmenbedingungen und projektspezifischen Details – so verpassen Sie keine Gelegenheit, strategisch in attraktive Wohnbauflächen zu investieren.

 

Jetzt registrieren und informiert bleiben

 

Aktuelle Projekte

 

Konzeptvergabeverfahren – Parkstadt „Alfred-Delp-Quartier, 1. BA“ – Wohnbaugrundstücke 
Bewerbungsphase laufend – Abgabefrist Konzepte: 11.05.2026

Baufelder & Nutzung:

Mehrfamilienhäuser:

  • 2 Baufelder: je 2 Gebäude, max. 5 WE, gemeinsame Tiefgarage
  • 2 Baufelder: je 2 Gebäude, max. 8 WE, gemeinsame Tiefgarage

Stadthäuser:

  • 3 Baufelder: bis 12 Reihenhäuser

 

Weitere Informationen fordern Sie unter immobilien@donauwoerth.de mit dem Betreff Konzeptvergabe ADQ an.

Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth

Das Feuerwehrhaus Donauwörth, Augsburger Straße 1, 86609 Donauwörth wurde 1986 errichtet und besteht aus zwei baulich getrennten Gebäudeteilen. Der Gebäudekomplex besteht aus dem Feuerwehrgerätehaus sowie einer einzelnstehenden Fahrzeughalle. Das Feuerwehrgerätehaus wurde bereits vor einigen Jahren energetisch ertüchtigt.

Die Hallentore sowie die Eingangstür stammen aus der ursprünglichen Bauzeit des Gebäudes (Baujahr 1986). Bei den Hallentoren handelt es sich um Stahl-Faltschiebetore mit Einfachverglasung, die dem zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Standard entsprachen. Aufgrund des Alters und des Verschleißes der Bauteile verbleiben im geschlossenen Zustand teilweise dauerhafte Fugenöffnungen von ca. 2 bis 5 cm, wodurch erheblich Wärmeverluste Zuglufterscheinungen entstanden. Die Toranlagen sind ausschließlich manuell bedienbar.

Bei dem Eingangstürelement handelt es sich um ein Stahlelement mit Oberlicht und Einfachverglasung ohne thermischer Bauteiltrennung. Auch diese Bauteile entsprechen hinsichtlich ihrer wärmeschutztechnischen Eigenschaft nicht mehr dem Stand der Technik.

Sowohl die Hallentore als auch die Eingangstüre weisen daher ein erhebliches energetisches Verbesserungspotenzial auf und tragen maßgeblich zu den bestehenden Wärmeverlusten bei.

Geplant ist, die vorhandenen Hallentore gegen doppelwandige Sektionaltore mit hochwärmegedämmten Lamellen zu tauschen. Die Tore sollen einen elektrischen Antrieb bekommen, welcher diese nach einer definierten Zeit automatisch schließt. Der U-Wert kann mit dieser Maßnahme von ca. 5,00 W/m²K auf ca. 1,20 W/m²K gesenkt werden. Das vorhandene Eingangstürenelement mit Oberlicht soll gegen eine hochgedämmte Alu-Eingangstürenelemente mit thermischer Trennung ausgetauscht werden.

Gefördert wird die Maßnahme vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Richtlinie zum Umwelt–Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR)

Titel: Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth
Laufzeit: 19.04.2024 bis 31.03.2026
Förderkennzeichen: RvS-SG55.1-8704.6-3/127/26

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Klimaschutz (einschließlich der Bewältigung der Folgen des Klimawandels) ist eine Aufgabe von Verfassungsrang, die vor allem auch dem Staat obliegt (vergleiche Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 141 Abs. der Verfassung). Der Freistaat Bayern unterstützt daher ausgewählte Vorhaben, die zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ sind beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm erhältlich.

Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth

Das Feuerwehrhaus Donauwörth, Augsburger Straße 1, 86609 Donauwörth wurde 1986 errichtet und besteht aus zwei baulich getrennten Gebäudeteilen. Der Gebäudekomplex besteht aus dem Feuerwehrgerätehaus sowie einer einzelnstehenden Fahrzeughalle. Das Feuerwehrgerätehaus wurde bereits vor einigen Jahren energetisch ertüchtigt.

Die Hallentore sowie die Eingangstür stammen aus der ursprünglichen Bauzeit des Gebäudes (Baujahr 1986). Bei den Hallentoren handelt es sich um Stahl-Faltschiebetore mit Einfachverglasung, die dem zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Standard entsprachen. Aufgrund des Alters und des Verschleißes der Bauteile verbleiben im geschlossenen Zustand teilweise dauerhafte Fugenöffnungen von ca. 2 bis 5 cm, wodurch erheblich Wärmeverluste Zuglufterscheinungen entstanden. Die Toranlagen sind ausschließlich manuell bedienbar.

Bei dem Eingangstürelement handelt es sich um ein Stahlelement mit Oberlicht und Einfachverglasung ohne thermischer Bauteiltrennung. Auch diese Bauteile entsprechen hinsichtlich ihrer wärmeschutztechnischen Eigenschaft nicht mehr dem Stand der Technik.

Sowohl die Hallentore als auch die Eingangstüre weisen daher ein erhebliches energetisches Verbesserungspotenzial auf und tragen maßgeblich zu den bestehenden Wärmeverlusten bei.

Geplant ist, die vorhandenen Hallentore gegen doppelwandige Sektionaltore mit hochwärmegedämmten Lamellen zu tauschen. Die Tore sollen einen elektrischen Antrieb bekommen, welcher diese nach einer definierten Zeit automatisch schließt. Der U-Wert kann mit dieser Maßnahme von ca. 5,00 W/m²K auf ca. 1,20 W/m²K gesenkt werden. Das vorhandene Eingangstürenelement mit Oberlicht soll gegen eine hochgedämmte Alu-Eingangstürenelemente mit thermischer Trennung ausgetauscht werden.

Gefördert wird die Maßnahme vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Richtlinie zum Umwelt–Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR)

Titel: Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth

Laufzeit: 19.04.2024 bis 31.03.2026

Förderkennzeichen: RvS-SG55.1-8704.6-3/127/26

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Klimaschutz (einschließlich der Bewältigung der Folgen des Klimawandels) ist eine Aufgabe von Verfassungsrang, die vor allem auch dem Staat obliegt (vergleiche Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 141 Abs. der Verfassung). Der Freistaat Bayern unterstützt daher ausgewählte Vorhaben, die zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ sind beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm erhältlich.

Austausch der Hallentore und Außentüren am Betriebshof Donauwörth

Der Baubetriebshof Donauwörth, Augsburger Straße 3, 86609 Donauwörth wurde 1986 errichtet und besteht aus zwei baulich getrennten Gebäudeteilen. Der Gebäudekomplex umfasst ein Sozial- und Werkstattgebäude sowie einer freistehenden Fahrzeughalle. Das Sozialgebäude wurde bereits vor einigen Jahren im Rahmer einer energetischen Sanierung ertüchtigt.

Die Hallentore sowie die Eingangstüren stammen aus der ursprünglichen Bauzeit des Gebäudes (Baujahr 1986). Bei den Hallentoren handelt es sich um Stahl-Faltschiebetore mit Einfachverglasung, die dem zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Standard entsprachen. Aufgrund des Alters und des Verschleißes der Bauteile verbleiben im geschlossenen Zustand teilweise dauerhafte Fugenöffnungen von ca. 2 bis 5 cm, wodurch erheblich Wärmeverluste Zuglufterscheinungen entstanden. Die Toranlagen sind ausschließlich manuell bedienbar.

Bei den Eingangstürelementen handelt es sich um Stahlelemente mit Oberlicht und Einfachverglasung ohne thermischer Bauteiltrennung. Auch diese Bauteile entsprechen hinsichtlich ihrer wärmeschutztechnischen Eigenschaft nicht mehr dem Stand der Technik.

Sowohl die Hallentore als auch die Eingangstüren weisen daher ein erhebliches energetisches Verbesserungspotenzial auf und tragen maßgeblich zu den bestehenden Wärmeverlusten bei.

Geplant ist, die vorhandenen Hallentore gegen doppelwandige Sektionaltore mit hochwärmegedämmten Lamellen zu tauschen. Die Tore sollen einen elektrischen Antrieb bekommen, welcher diese nach einer definierten Zeit automatisch schließt. Der U-Wert kann mit dieser Maßnahme von ca. 5,00 W/m²K auf ca. 1,20 W/m²K gesenkt werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Hallentore nicht vollständig schließen, wird die Einsparung höher liegen. Die vorhandenen Eingangstürenelemente mit Oberlicht sollen gegen hochgedämmte Alu-Eingangstürenelemente mit thermischer Trennung ausgetauscht werden.

Gefördert wird die Maßnahme vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Richtlinie zum Umwelt–Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR)

Titel: Austausch der Hallentore und Außentüren am Betriebshof Donauwörth
Laufzeit: 25.10.2024 bis 31.01.2026
Förderkennzeichen: RvS-SG55.1-8704.6-3/126/24

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Klimaschutz (einschließlich der Bewältigung der Folgen des Klimawandels) ist eine Aufgabe von Verfassungsrang, die vor allem auch dem Staat obliegt (vergleiche Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 141 Abs. der Verfassung). Der Freistaat Bayern unterstützt daher ausgewählte Vorhaben, die zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ sind beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm erhältlich.

Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth

Das Feuerwehrhaus Donauwörth, Augsburger Straße 1, 86609 Donauwörth wurde 1986 errichtet und besteht aus zwei baulich getrennten Gebäudeteilen. Der Gebäudekomplex besteht aus dem Feuerwehrgerätehaus sowie einer einzelnstehenden Fahrzeughalle. Das Feuerwehrgerätehaus wurde bereits vor einigen Jahren energetisch ertüchtigt.

Die Hallentore sowie die Eingangstür stammen aus der ursprünglichen Bauzeit des Gebäudes (Baujahr 1986). Bei den Hallentoren handelt es sich um Stahl-Faltschiebetore mit Einfachverglasung, die dem zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Standard entsprachen. Aufgrund des Alters und des Verschleißes der Bauteile verbleiben im geschlossenen Zustand teilweise dauerhafte Fugenöffnungen von ca. 2 bis 5 cm, wodurch erheblich Wärmeverluste Zuglufterscheinungen entstanden. Die Toranlagen sind ausschließlich manuell bedienbar.

Bei dem Eingangstürelement handelt es sich um ein Stahlelement mit Oberlicht und Einfachverglasung ohne thermischer Bauteiltrennung. Auch diese Bauteile entsprechen hinsichtlich ihrer wärmeschutztechnischen Eigenschaft nicht mehr dem Stand der Technik.

Sowohl die Hallentore als auch die Eingangstüre weisen daher ein erhebliches energetisches Verbesserungspotenzial auf und tragen maßgeblich zu den bestehenden Wärmeverlusten bei.

Geplant ist, die vorhandenen Hallentore gegen doppelwandige Sektionaltore mit hochwärmegedämmten Lamellen zu tauschen. Die Tore sollen einen elektrischen Antrieb bekommen, welcher diese nach einer definierten Zeit automatisch schließt. Der U-Wert kann mit dieser Maßnahme von ca. 5,00 W/m²K auf ca. 1,20 W/m²K gesenkt werden. Das vorhandene Eingangstürenelement mit Oberlicht soll gegen eine hochgedämmte Alu-Eingangstürenelemente mit thermischer Trennung ausgetauscht werden.

Gefördert wird die Maßnahme vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Richtlinie zum Umwelt–Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR)

Titel: Austausch der Hallentore und Außentüren am Feuerwehrhaus Donauwörth

Laufzeit: 19.04.2024 bis 31.03.2026

Förderkennzeichen: RvS-SG55.1-8704.6-3/127/26

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Klimaschutz (einschließlich der Bewältigung der Folgen des Klimawandels) ist eine Aufgabe von Verfassungsrang, die vor allem auch dem Staat obliegt (vergleiche Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 141 Abs. der Verfassung). Der Freistaat Bayern unterstützt daher ausgewählte Vorhaben, die zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ sind beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm erhältlich.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK):

2021 hat die Stadt Donauwörth in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner aus Würzburg mit der Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt.

Ein ISEK soll den Rahmen für die künftige geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Stadt Donauwörth liefern. Die Stadt beabsichtigt damit die Grundlagen für die geplante Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans zu schaffen. Zudem ist ein integrierter Ansatz für das Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die weitere Förderung im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme (vgl. Artikel 3 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020). Angesichts der aktuellen demographischen und regionalen Herausforderungen sollen Handlungsbedarfe der verschiedensten Fachebenen analysiert, herausgearbeitet und lösungsorientiert aufbereitet werden. Das ISEK soll Bürgern, Politik und Behörden die wichtigsten aktuellen Entwicklungsprozesse näherbringen und konkrete Ziele für eine innovative, gerechte, sichere und umweltfreundliche Stadtentwicklung aufzeigen.
Aufgrund der Vielzahl an bestehenden Untersuchungen, Fachgutachten und teilräumlichen Konzepten kommt dem ISEK auch die Aufgabe zu, relevante bestehende Planungen übersichtlich zusammenzufassen, wesentliche Aussagen zu überlagern und möglichen Anpassungsbedarf zu identifizieren.

Der Projektzeitraum von ISEK umfasste rund eineinhalb Jahre und begann im April 2022 mit einer seiner wichtigsten Phasen: Die Bürgerbeteiligung, bei der die Themen und die Expertise der Donauwörtherinnen und Donauwörther gefragt waren.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 das ISEK als Richtschnur und Handlungsrahmen für die langfristige Stadtentwicklung Donauwörths beschlossen und befürwortet die erarbeiteten Ziele und Leitlinien. Die Handlungsempfehlungen und Projekte werden gemeinsam mit den betroffenen Akteuren und Institutionen weiterverfolgt.

Stadtplanung und Bauleitplanung

Das Aufgabenspektrum der Stadtplanung kann grundsätzlich in zwei Arbeitsbereiche aufgeteilt werden. Zum einen sind die Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung (z.B. informelle Planungskonzepte, städtebauliche Konzepte, städtebauliche Wettbewerbe, Verkehrskonzepte) und zum anderen die gesetzlich erforderlichen Aufgaben in der gemeindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung, Bebauungspläne). Die Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Stadtentwicklungsplanung

Im Bereich der Stadtentwicklungsplanung wird sich grundsätzlich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt beschäftigt. Darauf aufbauend werden Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung bearbeitet. Durch die Stadtentwicklungsplanung wird der Rahmen für eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen dienende städtebauliche Entwicklung der Stadt gesetzt. Dieser Rahmen schließt raumwirksame Investitionen der Gemeinde mit ein und bestimmt deren Zeit- und Rangfolge. Mit der Stadtentwicklungsplanung werden die verschiedenen Fachplanungen (Städtebau, Freiraumplanung, Verkehrsplanung, Naturschutz, Immissionsschutz etc.) auf eine Zielvorstellung ausgerichtet und aufeinander abgestimmt.

GUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG VON EIGNUNGSFLÄCHEN FÜR DIE SOLARENERGIENUTZUNG

GUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG VON EIGNUNGSFLÄCHEN FÜR DIE SOLARENERGIENUTZUNG

Das PV-Freiflächenpotentialkataster finden Sie hier.

LAUFENDE BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungspläne im Rahmen der Landesgartenschau (gemäß §3 Abs. 1 BauGB vom 06.02.26 bis 23.02.26)

Bebauungspläne im Rahmen der Landesgartenschau

Das Aufgabenspektrum der Stadtplanung kann grundsätzlich in zwei Arbeitsbereiche aufgeteilt werden. Zum einen sind die Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung (z.B. informelle Planungskonzepte, städtebauliche Konzepte, städtebauliche Wettbewerbe, Verkehrskonzepte) und zum anderen die gesetzlich erforderlichen Aufgaben in der gemeindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung, Bebauungspläne). Die Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Im Bereich der Stadtentwicklungsplanung wird sich grundsätzlich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt beschäftigt. Darauf aufbauend werden Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung bearbeitet. Durch die Stadtentwicklungsplanung wird der Rahmen für eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen dienende städtebauliche Entwicklung der Stadt gesetzt. Dieser Rahmen schließt raumwirksame Investitionen der Gemeinde mit ein und bestimmt deren Zeit- und Rangfolge. Mit der Stadtentwicklungsplanung werden die verschiedenen Fachplanungen (Städtebau, Freiraumplanung, Verkehrsplanung, Naturschutz, Immissionsschutz etc.) auf eine Zielvorstellung ausgerichtet und aufeinander abgestimmt.

Das PV-Freiflächenpotentialkataster finden Sie hier.

Hier finden Sie – falls vorhanden – alle laufenden Beteiligungsverfahren.

21. Änderung des Flächennutzungsplans (Bekanntmachung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), vom 10.08. – 18.09.2026)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Heizzentrale Donau-Ries-Klinikum“ (Bekanntmachung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 10.08. – 18.09.2026)

Die Stadt Donauwörth erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese sind zu gliedern in:

Erschließungsbeiträge

Zur Deckung des nicht anderweitig gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5a KAG, §§ 127 ff. BauGB, Erschließungsbeitragssatzung

Straßenausbaubeitrag

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages  (Verbesserung oder Erneuerung von Erschließungsanlagen) wurde zum 01.01.2018 aufgebhoben.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG

Herstellungsbeiträge für den Anschluss an die leitungsgebundene Einrichtungen der Stadt Donauwörth

Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungsversorgungseinrichtung Beiträge.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 KAG, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Naturschutzausgleich

Für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Beiträge erhoben.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 135 ff BauGB, Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:

1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen

2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG

Wasserrecht

Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:

1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen

2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: