Bauen & Wohnen

Deutsche Bahn AG – Aktive Maßnahmen zur Lärmsanierung

Die Deutsche Bahn AG plant aktive Maßnahmen zur Lärmsanierung entlang der bestehenden Bahnstrecken auf Donauwörther Stadtgebiet. Insgesamt sind 6 Lärmschutzwände geplant.

In der Sitzung des Stadtrates am 28.07.2022 wurden die Planungen vorgestellt. In der folgenden Präsentation werden die Planungen vorgestellt:

Attraktives Wohnen in der Innenstadt und den Ortsteilen der Großen Kreisstadt Donauwörth.

Für die Zuteilung eines Baugrundstückes ist eine Bauplatzbewerbung notwendig. Eine direkte Zuteilung ist nicht möglich. Von Anfragen hierzu bitten wir abzusehen.

Bewerber, welche sich über das Bauplatzbewerbungsformular bei der Stadt Donauwörth beworben haben, werden bei Beginn der Vergabe über jedes Baugebietes schriftlich informiert.

Stadtteil Wörnitzstein Baugebiet "Ludwig-Heck-Straße"

 – Vergabe derzeit laufend

Stadtteil Schäfstall Baugebiet "Nördlich der Breite" (2. Bauabschnitt)

 – Vergabe derzeit laufend

Stadtteil Parkstadt "Alfred-Delp-Quartier, 1. BA" - Erschließungsabschnitt 1

Einfamilien-/Doppelhausbebauung, Stadthäuser

– Vergabe derzeit laufend

Geschosswohnungsbau

Konzeptvergabeverfahren abgeschlossen

Stand: Oktober 2024

Zeitliche Angaben sind unverbindlich und abhängig der Bereitstellung kommunaler Finanzmittel.

Stadtteil Auchsesheim Baugebiet "Dörfliches Wohnen südöstlich des Werner-Egk-Platzes"

Bebauungsplan in Aufstellung

Erschließung vorgesehen ab vorraussichtlich 2025

Stadtteil Parkstadt Konversionsprojekt "Alfred-Delp-Quartier" auf dem Schellenberg

Erschließung in mehreren Bauabschnitten

Stadtteil Riedlingen Baugebiet "2. Änderung Wohnpark Donauwörth BA 5" - 3. Teilbauabschnitt

  In Erschließung

Sie möchten einen Bauplatz in Donauwörth erwerben?

Sollten Sie Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes in Donauwörth haben, bitten wir Sie, sich über die Online-Plattform Baupilot unter nachfolgendem Link zu registrieren und sich in die Interessentenliste der Stadt Donauwörth einzutragen:

Die Eintragung ist für Sie unverbindlich und gilt für Baugrundstücke in allen Stadtteilen und Baugebieten Donauwörths.

 
Hier geht es zur Registrierung bei Baupilot

Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken


Für die Vergabe von städtischen Bauplätzen hat die Stadt Donauwörth eine Rahmenrichtlinie  erlassen. Diese regelt insbesondere:

  • die Bewerbungsvoraussetzungen
  • die Auswahl der Bewerber (Vergabekriterien)
  • die Vertragsbedingungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Falschangaben im Rahmen der Bewerbung zum Ausschluss von der Bauplatzvergabe führen können.

 

Bebauungsverpflichtung und Selbstbezug


Nach dem Erwerb eines Bauplatzes besteht die Verpflichtung:

  • innerhalb von 2 Jahren den Rohbau zu errichten
  • sowie innerhalb von 8 Jahren (davon mindestens 5 Jahre) das Objekt selbst zu bewohnen

 

Beratung und weitere Informationen


Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch sowie weiteren Informationen zur Verfügung.

Stadtteil Wörnitzstein

Stadtteil Schäfstall

Stadtteil Parkstadt
„Alfred-Delp-Quartier“

Gregor Deurer GmbH & Co. KG

Sozialer Mietwohnungsbau nach EOF (einkommensorientierte Förderung)

Stadtberger Straße 64, 86157 Augsburg

Tel. 0821 508630, info@deurer.de, www.deurer.de

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK):

2021 hat die Stadt Donauwörth in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner aus Würzburg mit der Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt.

Ein ISEK soll den Rahmen für die künftige geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Stadt Donauwörth liefern. Die Stadt beabsichtigt damit die Grundlagen für die geplante Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans zu schaffen. Zudem ist ein integrierter Ansatz für das Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die weitere Förderung im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme (vgl. Artikel 3 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020). Angesichts der aktuellen demographischen und regionalen Herausforderungen sollen Handlungsbedarfe der verschiedensten Fachebenen analysiert, herausgearbeitet und lösungsorientiert aufbereitet werden. Das ISEK soll Bürgern, Politik und Behörden die wichtigsten aktuellen Entwicklungsprozesse näherbringen und konkrete Ziele für eine innovative, gerechte, sichere und umweltfreundliche Stadtentwicklung aufzeigen.
Aufgrund der Vielzahl an bestehenden Untersuchungen, Fachgutachten und teilräumlichen Konzepten kommt dem ISEK auch die Aufgabe zu, relevante bestehende Planungen übersichtlich zusammenzufassen, wesentliche Aussagen zu überlagern und möglichen Anpassungsbedarf zu identifizieren.

Der Projektzeitraum von ISEK umfasste rund eineinhalb Jahre und begann im April 2022 mit einer seiner wichtigsten Phasen: Die Bürgerbeteiligung, bei der die Themen und die Expertise der Donauwörtherinnen und Donauwörther gefragt waren.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 das ISEK als Richtschnur und Handlungsrahmen für die langfristige Stadtentwicklung Donauwörths beschlossen und befürwortet die erarbeiteten Ziele und Leitlinien. Die Handlungsempfehlungen und Projekte werden gemeinsam mit den betroffenen Akteuren und Institutionen weiterverfolgt.

Das Aufgabenspektrum der Stadtplanung kann grundsätzlich in zwei Arbeitsbereiche aufgeteilt werden. Zum einen sind die Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung (z.B. informelle Planungskonzepte, städtebauliche Konzepte, städtebauliche Wettbewerbe, Verkehrskonzepte) und zum anderen die gesetzlich erforderlichen Aufgaben in der gemeindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung, Bebauungspläne). Die Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Bauleitplanung

Stadtentwicklungsplanung

Im Bereich der Stadtentwicklungsplanung wird sich grundsätzlich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt beschäftigt. Darauf aufbauend werden Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung bearbeitet. Durch die Stadtentwicklungsplanung wird der Rahmen für eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen dienende städtebauliche Entwicklung der Stadt gesetzt. Dieser Rahmen schließt raumwirksame Investitionen der Gemeinde mit ein und bestimmt deren Zeit- und Rangfolge. Mit der Stadtentwicklungsplanung werden die verschiedenen Fachplanungen (Städtebau, Freiraumplanung, Verkehrsplanung, Naturschutz, Immissionsschutz, etc.) auf eine Zielvorstellung ausgerichtet und aufeinander abgestimmt.

Gutachten zur Ermittlung von Eignungsflächen für die Solarenergienutzung

Das PV-Freiflächenpotentialkataster finden Sie hier.

Die Stadt Donauwörth erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese sind zu gliedern in:

Erschließungsbeiträge

Zur Deckung des nicht anderweitig gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5a KAG, §§ 127 ff. BauGB, Erschließungsbeitragssatzung

Straßenausbaubeitrag

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages  (Verbesserung oder Erneuerung von Erschließungsanlagen) wurde zum 01.01.2018 aufgebhoben.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG

Herstellungsbeiträge für den Anschluss an die leitungsgebundene Einrichtungen der Stadt Donauwörth

Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungsversorgungseinrichtung Beiträge.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 KAG, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Naturschutzausgleich

Für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Beiträge erhoben.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 135 ff BauGB, Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:

1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen

2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG

Wasserrecht

Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:

1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen

2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG

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