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Montag und Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Termine für Ihre Hochzeit:
Montag und Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Trauungssamstage 2025 von 09:00 – 12:30 Uhr:
25.10.2025
15.11.2025
20.12.2025
Trauungssamstage 2026 von 09:00 – 12:30 Uhr:
17.01.2026
14.02.2026 – Valentinstag
21.03.2026
18.04.2026
16.05.2026
20.06.2026
18.07.2026
08.08.2026
19.09.2026
17.10.2026
21.11.2026
19.12.2026
Die Eheanmeldung erfolgt beim Wohnsitzstandesamt.
Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nie verheiratet waren:
1) Gültiger Reisepass oder Personalausweis
2) Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Geburtsstandesamt
3) Erweiterte Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt (wenn der Hauptwohnsitz nicht Donauwörth ist oder die Eheschließung in einem anderen Standesamt stattfinden wird)
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt, wenn Ihr Familienstand „geschieden“ lautet:
1) Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vom Eheschließungsstandesamt
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit.
Hinweis: Urkunden von personenstandsrechtlichen Ereignissen in Donauwörth können stellen wir für Sie aus und müssen nicht besorgt werden.
Sind Ihre persönlichen Voraussetzungen nicht wie oben genannt oder richten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen nach ausländischem Recht, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich per Mail. Wir erstellen Ihnen gerne eine Auflistung aller benötigten Unterlagen, speziell abgestimmt auf Ihre persönlichen Voraussetzungen.
Zur Anmeldung der Eheschließung kommen Sie bitte zusammen mit Ihrer/Ihrem Verlobten bei uns im Standesamt vorbei. Die Eheanmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Eheschließungstermin zu erledigen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Heimatstaates, die bestätigt, dass die Ehevoraussetzungen, aus Sicht des Heimatstaates, für die Eheschließung im Ausland erfüllt sind.
In einigen Ländern benötigt ein deutscher Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis, um dort heiraten zu können.
Für die Ausstellung ist i.d.R. das Wohnsitzstandesamt zuständig. Vorzulegen sind die gleichen Unterlagen, die auch für die Eheanmeldung in Deutschland notwendig wären.
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten wollen, müssen zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen. Dieses kann üblicherweise am Heimatort oder über das Konsulat beschafft werden.
Aber:
In manchen Ländern ist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht vorgesehen, sodass in diesen Fällen eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht München beantragt werden muss. Das Standesamt Donauwörth hilft Ihnen in diesem Fall gerne bei der Antragstellung.
Trauung im Standesamt Donauwörth
Unser Trausaal bietet 20 Sitzplätze, insgesamt sollten nicht mehr als 40 Gäste eingeladen werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Trauung musikalisch begleiten zu lassen (vom Band oder Musiker, die Organisation obliegt Ihnen).
Sie können nach der Trauung mit Sekt auf Ihre Hochzeit anstoßen (die Organisation obliegt Ihnen).
Sie können zwei Trauzeugen mitbringen.
Ein paar persönliche Infos helfen uns, Ihre Trauung persönlicher zu gestalten (freiwillig). Sie können sich den Fragebogen gerne vor Ihrem Termin zur Eheanmeldung schon ausdrucken und ausgefüllt mitbringen (Fragebogen zur Trauansprache).
Die Tradition des Blumen und Reis Streuens: Auch diese Information können Sie gerne vorab schon ausdrucken und unterschrieben bei der Eheanmeldung mitbringen (Weniger ist mehr).
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.
Eheschließungen Deutscher im Ausland können auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Nachbeurkundung ist i.d.R. das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers. Welche Unterlagen wie von Ihnen für die Nachbeurkndung Ihrer Ehe benötigen, sagen wir Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich per Mail.
Die Geburtsanzeige erhalten wir immer einmal wöchentlich (dienstags) von der Geburtsklinik übermittelt.
Bitte füllen Sie die Geburtsanzeige in der Patientenaufnahme im Krankenhaus aus.
Wenn Ihr Baby zuhause geboren ist, wird die Geburtsanzeige von uns hier im Standesamt erstellt.
PDFs zum Download
Sie erhalten nach erfolgter Geburtsbeurkundung fünf Geburtsurkunden von uns. Darunter fallen drei gebührenfreie Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse und zwei gebührenpflichtige Urkunden (24 €) zur freien Verwendung und Ihre eigenen Unterlagen. Die Urkunden können Sie entweder persönlich bei uns abholen oder wir schicken sie Ihnen, nach erfolgter Bezahlung per Vorkasse, auf dem Postweg zu.
Rufen Sie uns gerne am, auf die Geburt folgenden, Mittwoch oder Donnerstag an, ob wir die Geburt Ihres Kindes schon fertig beurkunden konnten und um ggf. das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist vorgeburtlich, anlässlich der Geburtsbeurkundung oder auch nachträglich möglich.
Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, haben ohne Vaterschaftsanerkennung rechtlich noch keinen Vater. Eine Vaterschaftsanerkennung besteht grundsätzlich aus der Anerkennungserklärung des Vaters und der Zustimmungserklärung der Mutter. Die Erklärung ist möglich bei jedem Standesamt, dem Jugendamt oder beim Notar (bei einer Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt und beim Notar ist zeitgleich auch die Begründung gemeinsamer Sorge möglich)
Bringen Sie für die Anerkennung der Vaterschaft bitte einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunden mit.
Lautet der Familienstand der Mutter z.B. nicht ledig oder gibt es Auslandsbezug, ist ein Beteiligter minderjährig, informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt über weitere erforderliche Unterlagen.
Vorgeburtliche Erklärungen und anlässlich der Geburtsbeurkundung
Nach Geburtsbeurkundung
Bitte kontaktieren Sie uns persönlich, da die Möglichkeiten von Fall zu Fall verschieden sind.
Wird ein Kind im Ausland geboren, kann auf Antrag auch ein deutsches Geburtenregister und somit eine nachträgliche Geburt in Deutschland beurkundet werden. Zuständig ist i.d.R. das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers. Die benötigten Unterlagen sind denen, die für eine Geburt in Deutschland benötigt werden, sehr ähnlich. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage.
Wir benötigen bei einem Sterbefall hier in Donauwörth für die erstmalige Ausstellung von Sterbeurkunden:
Todesbescheinigung
Sterbefallanzeige (schriftliche Anzeige der Einrichtung/Behörde z.B. Krankenhaus, Altenheim, Polizei oder in anderen Fällen mündliche Anzeige
Erweiterte Meldebescheinigung
Nachweis des Personenstands des Verstorbenen mit Urkunden
Nicht in deutscher Sprache erstellte Urkunden müssen von einem in Deutschland für die deutsche Sprache öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, Ihren Bestatter mit der Abwicklung der Sterbefallbeurkundung zu beauftragen.
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Zuständig ist in der Regel das Standesamt des Wohnsitzes. Erforderlich sind dazu die Unterlagen wie bei der Erstbeurkundung und die Sterbeurkunde. Nähere Informationen auf Nachfrage.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Anforderung von Urkunden zur Verfügung:
1) Anforderung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürger-Serviceportal können Sie rund um die Uhr alle Arten von Urkunden auswählen und bestellen und innerhalb dieser Bestellung auch die entsprechende Überweisung per Kreditkarte oder Giropay tätigen. Mit dieser Art der Anforderung kommen Sie in kurzer Zeit an Ihre Urkunde.
2) Persönliche Vorsprache im Standesamt
Sie bezahlen Ihre Urkunde in bar und können sie direkt mit nach Hause nehmen.
3) Anforderung über Telefon oder E-Mail
Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Nachdem Sie die Urkunde per Vorkasse bezahlt haben, schicken wir Ihnen diese sehr gerne zu.
Stadt Donauwörth – Stadtkasse
– Sparkasse Donauwörth
IBAN DE34 7225 0160 0190 0010 65
– Raiffeisen-Volksbank Donauwörth
IBAN DE44 7229 0100 0003 2001 40
Für Überbeglaubigungen von Urkunden in Form einer Apostille oder Legalisation wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Donau-Ries.
Nach Art. 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Die mündliche Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden. Für Kinder unter 12 Jahren geben die sorgeberechtigten Eltern die Austrittserklärung ab. Ab 12 Jahren müssen die Kinder den Austritt zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern erklären.
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Angaben über Ort und Datum der Taufe sind wünschenswert.
Für die Aufnahme der Erklärung werden 25 € fällig. Die Bescheinigung über den Austritt kostet 10 €.
Der Kirchenaustritt vor dem Standesbeamten wird wirksam am gleichen Tag. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt vor dem Standesbeamten erklärt wird (Art. 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz).
Der Kirchenaustritt wird dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt und dem Kirchensteueramt gemeldet. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber trotzdem Ihre Bescheinigung vor.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: