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Sie haben einen Gegenstand verloren?

Suchen Sie ihn einfach online! Mit dem virtuellen Fundbüro können Sie sich unabhängig von Öffnungszeiten rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand erkundigen.

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Außerdem finden sie hier den aktuellen Aushang des Fundbüros.

Verlustmeldung machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro anzeigen.

Erforderliche Unterlagen
Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über zehn Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Wichtig ist, dass Sie bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierenden nicht abgeholt, so haben die Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so werden die Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt und können die Fundsache abholen.

Finderlohn
Die Finder können vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 € fünf Prozent, für den Mehrwert drei Prozent.

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906 789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de.

Die Daten werden erhoben zur Verwaltung von Fundsachen und Verlustmeldungen durch das Fundbüro und  zur Recherche nach Fundsachen durch den Bürger im Internet (nur öffentliche Daten).

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist §§ 965 ff BGB. 

Zugang zu personenbezogenen Daten haben nur die Stellen, die diese für die Durchführung der oben genannten Aufgaben benötigen. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur nach vorherigen Einverständnis an Auftragsbearbeiter, Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken, Meldeämter jeweils bei Fund eines Ausweises, Polizei  jeweils bei Fund einer Sache, bei Diebstahlsverdacht bzw. auf Anfrage zur Aufklärung von Straftaten,  keinesfalls aber in Staaten außerhalb der EU.

Die Daten werden nur so lange gespeichert wie diese zur Erfüllung der Aufgabe benötigt werden, maximal aber 60 Monate. Es besteht ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten. Anfragen und Beschwerden werden wir an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Donauwörth weiterleiten, den Sie selbst unter

Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906 789-0, E-Mail: datenschutz@donauwoerth.de, erreichen können. 

Auf Verlangen werden Daten sofort gelöscht. Wir weisen aber darauf hin, dass wir dann in der Ausübung unserer Aufgaben eingeschränkt sind. Dies gilt nicht für Fälle, in denen sie gesetzlich verpflichtet sind Angaben zu machen.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 – 13:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 17:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Montag & Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarungen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: