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Öffnungszeiten des Sozialbüros – Terminvereinbarung empfohlen
Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00
Kostenlose Parkmöglichkeit
Kostenlose Parkplätze für die Dauer Ihres Termins.
Schwabenhallenparkplatz innerhalb der Zone „nur für Amtsbesucher“.
Erstantrag auf Feststellung bzw. Antrag auf Erhöhung wegen Verschlimmerung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung zur Feststellung eines Grades der Behinderung sowie entsprechender Merkzeichen.
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts besteht, wenn ein Mensch körperliche, seelische, geistige oder sinnesbeeinträchtigende Gesundheitsstörungen hat, die Auswirkungen auf die Teilhabe an der Gesellschaft haben.
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die im Schwerbehindertenbescheid festgestellt werden und in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Die dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Mit der Zuerkennung eines Grades der Behinderung und/oder bestimmter Merkzeichen können im privaten und beruflichen Alltag sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen.
Erforderliche Unterlagen
soweit vorhanden medizinische Unterlagen über die vorliegenden Gesundheitsstörungen
Mögliche beizufügende Unterlagen
Hausarztbefundbericht(e)
Facharztbefundbericht(e)
Krankenhausberichte
Reha-Entlassungsberichte
Pflegegutachten
Zusätzlich soweit vorhanden
Rentengutachten
Gutachten Berufsgenossenschaft
Blutzuckertagebuch (bei Diabetes)
Schmerztagebücher
Sehtests (bei Sehschwäche)
Wenn Ihnen selbst keine Unterlagen vorliegen, müssten Sie durch Unterschrift einer entsprechende Einwilligungserklärung Ihr Einverständnis dazu geben, dass sich die zuständige Stelle Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand im erforderlichen Umfang bei den von Ihnen im Antrag angegebenen Ärzten einholen darf.
Die Wohnungsnotfallhilfe unterstützt Sie bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit/Obdachlosigkeit.
Sie sind aus Donauwörth und sorgen sich um Ihre Wohnung weil,
• Sie Miet-/Energieschulden haben?
• eine Mietvertragskündigung ansteht?
• eine Räumungsklage droht?
• Sie keine eigene Wohnung haben?
Wir unterstützen Sie
• bei Behördenangelegenheiten und –kontakten (Jobcenter, Agentur fürArbeit, Landratsamt ect.)
• bei Antragstellungen und Klärungen von Zuständigkeiten
Wir beraten Sie
• bei persönlichen Schwierigkeiten
• im Umgang mit Vermietern
Wir vermitteln Ihnen
• weitere Ansprechpersonen und Hilfsangebote
Die Chance zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit ist umso größer, je eher Sie Unterstützung suchen.
Wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unser Grundsatz.
Wir sind für Sie da!
Seit 1986, dem Jubliäumsjahr „750 Jahre Rathaus Donauwörth“, ist die Stadt Donauwörth um eine weitere Attraktion reicher: Täglich um 11:00 Uhr und um 16:00 Uhr erklingt das „Donauwörther Glockenspiel“ vom Westgiebel des Rathauses.
Es erklingen bekannte Weisen aus dem deutschen Volksliedgut und Friedensbitten, die mit dem Schicksal der alten Reichsstadt eng verknüpft sind.
„Danke für diesen guten Morgen“
„Üb immer Treu und Redlichkeit“
Donauwörther Glockenspiel um 11:00 Uhr
„Gib uns Frieden jeden Tag“
„Und nun danket allen Gott“
Donauwörther Glockenspiel um 16:00 Uhr
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: