Corona-Information für Unternehmer/innen
16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. April 2022
Aktuelle Informationen und Links für Unternehmer:
Auf der Seite des Staatsministeriums sind viele Informationen aufgeführt www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ sowie Antworten auf FAQs aufgelistet www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Infos zur Überbrückungshilfe auf der Seite des Wirschaftsministeriums.
Bayerische Corona-Härtefallhilfe
Der Ministerrat hat die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.
Mit der Anhebung des Höchstbetrags wird auf die Verlängerung des Förderzeitraums der Härtefallhilfe von anfangs acht auf inzwischen 20 Monate reagiert, da sich bei vielen Unternehmen entsprechend auch der Förderbedarf erhöht hat.
Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100% der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen. Quelle vbw
Ihr Ansprechpartner:
im Rathaus
Zimmer 108 - 109
Rathausgasse 1