Wasserversorgung

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Donauwörth, die diese durch ihren Eigenbetrieb wahrnimmt.

Die technisch-wirtschaftliche Betätigung des Wasserwerks erstreckt sich auf die Wassergewinnung, den Wasserbezug sowie die Wasserverteilung.

Die Wassergewinnung erfolgt über 2 Horizontalbrunnen (Brunnen III und IV) im Gewinnungsgebiet Röthelfeld. Der Brunnen III verfügt über eine max. Förderleistung von 80 l/sec, der Brunnen IV verfügt über eine max. Förderleistung von 80 l/sec.

Der Wasserbezug für den Reichertsweiler sowie den Schwarzenberger Aussiedlerhof im Stadtteil Wörnitzstein erfolgt über den Zweckverband Bayerische Rieswasserversorgung, Nördlingen, und für eine Ziegelei und weitere – vor allem landwirtschaftliche – Anwesen in Binsberg/Stadtteil Berg über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Neuhof, Kaisheim (Weiterverteilung).

Die Wasserverteilung erstreckt sich auf die Stadt Donauwörth – Kernstadt sowie die Ortsteile Auchsesheim (01.07.1971), Berg (01.07.1973), Nordheim (01.07.1971), Riedlingen (01.01.1972), Zirgesheim (01.07.1971) sowie Zusum (01.07.1972). Daneben wird der Ortsteil Rettingen der Gemeinde Tapfheim als Weiterverteiler versorgt.

Die Stadtteile Wörnitzstein sowie Felsheim/Wörnitzstein werden (direkt) vom Zweckverband Bayerische Rieswasserversorgung versorgt. Walbach im Stadtteil Berg wird (direkt) vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Neuhof, Kaisheim, versorgt. Der Ortsteil Schäfstall wird (direkt) vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altisheimer Gruppe, Kaisheim, versorgt.

Wasserverbrauchsgebühren

Die Gebühr ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Ausnahme von Schäfstall und Wörnitzstein, die von anderen Unternehmen beliefert werden, gültig.

Wasserhärte: 16,9 °dH – entspricht Stufe 3 hart (14 bis 21 °dH)

Angabe in Millimol pro Liter: 3,02 mmol/l – entspricht Stufe 3 hart (> 2,5 mmol/l)

Durchschnittsverbrauch Trinkwasser

in Bayern:

130 Liter pro Tag und Person entspricht 48,91 cbm pro Jahr und Person

in Deutschland gesamt:

126 Liter pro Tag und Person entspricht 45,99 cbm pro Jahr u. Person

Gebührenübersicht

1. Verbrauchsgebühr

ab 2024: 2,02 €/cbm zzlg. 7% USt.

2. Grundgebühr

Grundgebühr netto zzgl. 7% USt.
bis Qn 2,5 m³/h 96,00 €
bis Qn 6,0 m³/h 132,00 €
bis Qn 10 m³/h  180,00 €
VerZ Qn 15 m³/h 480,00 €
VerZ Qn 40 m³/h 960,00 €
VerZ Qn 60 m³/h 1.080,00 €
VerZ > Qn 60 m³/h 1.440,00 €

Zählergrößen bis 2,5 m³/h sind bei Einfamilienhäusern die Regel. Die Zählergröße ist auf der Wasseruhr vermerkt z.B.: Qn 2,5 . Im Zweifelsfall ist die hinterlegte Größe telefonisch zu erfragen.

Einleitungsgebühren

Ab dem Abrechnungsjahr 2006 mußte die bisherige Einleitungsgebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswasser(beseitigungs)gebühr aufgeteilt werden. Die Gebühr für das Schmutzwasser wird dabei nach dem Frischwasserverbrauch, die für das Niederschlagswasser aus den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen ermittelt.
Bei den StT Schäfstall und Wörnitzstein mit eigener Wasserversorgung werden die Verbrauchswerte nach dem Fischwassermaßstab durch Fremdunternehmen festgestellt.

Gebührenübersicht 

ab 2006: Einleitungsgebühr geteilt

a) Schmutzwassergebührenanteil

ab 2024 2,28 €/cbm

b) Niederschlagswassergebührenanteil

ab 2024 0,26€/cbm pro qm gebührenrelevanter versiegelter Grundstücksfläche

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr bei der Stadt Donauwörth

Auf Grund der aktuellen Rechtssprechung war die Stadt Donauwörth dazu verpflichtet, die bisher einheitliche Einleitungsgebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswasser(beseitigungs)gebühr aufzuspalten. Die Gebühr für das Schmutzwasser wird dabei nach dem Frischwasserverbrauch, die für das Niederschlagswasser aus den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen ermittelt.

Zur Erfassung dieser Flächen hat die Stadt Donauwörth eine Befliegung des Stadtgebietes durchgeführt. Anhand der gewonnenen Luftbilder und zwischenzeitlichen Neu- und Nachvermessungen konnten die versiegelten und teilversiegelten Flächen auf den Grundstücken ermittelt werden.

Auf Basis dieser Flächen wurde ein Gebühr von 0,26 € pro qm gebührenrelevanter Fläche errechnet.

Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus wurde aus versiegelten Dach- und Grundstücksflächen insgesamt eine gebührenrelevante Fläche von 140 qm ermittelt. Die anteilige Abwassergebühr beträgt hierfür also

140 x 0,26 € = 36,40 € pro Jahr

Die Stadtwerke Donauwörth haben sich entschieden, bei zukünftigen Zählerwechsel die bisher zum Einsatz gekommenen mechanischen Wasserzähler durch funkauslesbare Ultraschallwasserzähler zu ersetzen. Diese bieten neben hygienischen Vorteilen weitere Vorzüge, wie z.B. eine höhere Messegenauigkeit, eine längere Lebensdauer und müssen nicht mehr von Ihnen abgelesen werden; der Zählerstand wird zum Abrechnungsstichtag per Funk ausgelesen.

Betroffene Anwesen erhalten vor dem Einbau des Wasserzählers ein Informationsschreiben.

Im Zuge des Wasserzählerwechsels ist es auch erforderlich, dass ein sogenannter „Wasserzählerbügel“ installiert ist. 

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartner wenden.

Die Stadtwerke Donauwörth haben sich entschieden, bei zukünftigen Zählerwechsel die bisher zum Einsatz gekommenen mechanischen Wasserzähler durch funkauslesbare Ultraschallwasserzähler zu ersetzen. Um die neue Generation der Wasserzähler einbauen zu können, ist es erforderlich, dass die betroffenen Anlagen über einen sogenannten „Wasserzählerbügel“ verfügen.

Wasserzähler-Anlagen müssen der DIN 1988-200 und dem DVGW-Regelwerk (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) entsprechen. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 der Wasserabgabensatzung v. 16.12.1994 ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen.

Zum ordnungsgemäßen Unterhalt der Anlage gehört auch die Einhaltung der aktuell gültigen Vorschriften.

Der Wasserzählerbügel sorgt dafür, dass der Wasserzähler spannungsfrei montiert werden kann. Wasserzähler sind grundsätzlich spannungsfrei einzubauen (DIN 1988, Teil 2.9 ff.)

Die Nachrüstung eines Wasserzählerbügels kann durch einen privat beauftragten Installateur oder auch durch die Stadtwerke Donauwörth erfolgen. Grundstückseigentümer, bei denen ein Wasserzählerwechsel auf einen neuen Ultraschallwasserzähler geplant ist, werden durch die Stadtwerke Donauwörth vorab informiert. In diesem Rahmen können die Stadtwerke Donauwörth dann mit der Nachrüstung eines Wasserzählerbügels beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 250 €.

Die Stadtwerke Donauwörth lassen regelmäßig an verschiedenen Entnahmestellen eine Trinkwasseruntersuchung vornehmen. Damit wird gewährleistet, dass wir jederzeit einwandfreies Wasser liefern.

Die Prüfberichte sowie die chemischen Analysen können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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