Ihre Ansprechpartner:

Werner-Egk-Musikschule | Schulleiter
Josef Basting

Werner-Egk-Musikschule

Werner-Egk-Musikschule | Stellv. Leitung
Siegfried Traub

Werner-Egk-Musikschule

JeKI-Beauftragter | Theoriekurse

Telefon: +49 906 23743
Werner-Egk-Musikschule | Verwaltung
Michaela Bierbichler

Sachgebiet KiTa, Schulen und Sport

Zimmer 206 (Rathaus)

Telefon: +49 906 789-141
Werner-Egk-Musikschule | Verwaltung
Stefanie Stöckl

Werner-Egk-Musikschule

Informationen zu An- und Abmeldung, Gebühren, Unterrichtsausfall, Instrument und Ferien

Anmeldung
Die Anmeldung ist schriftlich mit dem Anmeldebogen vorzunehmen. Neuaufnahmen finden in der Regel zum Schuljahresbeginn bzw. bei freien Plätze auch während des Schuljahres über die Warteliste statt.  Der Unterrichtsvertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Einteilungsbestätigung der Musikschule zustande. Dabei können Wünsche zur Lehrkraft bzw. der Unterrichtszeit je nach unseren schulischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Mündlich mit den Lehrkräften direkt vereinbarte An- oder Abmeldungen haben keine verbindliche Wirkung.
Der Unterricht findet ausschließlich in den Räumen der Musikschule, bei JeKI in den Grundschulen, statt.
Gebühren
Zum Schuljahres- bzw. Unterrichtsbeginn erhalten die Teilnehmer einen Gebührenbescheid für das gesamte Schuljahr. Die Jahresgebühr ist in zehn Monatsraten aufgeteilt (Oktober bis Juli) und kann per Bankeinzug durch SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden. Bei Ein- bzw. Austritt während des Schuljahres fällt pro angefangenem Unterrichtsmonat ein Zehntel der Jahresgebühr an.
Schulordnung, Satzung, Gebührenordnung der Musikschule
Unsere aktuellen Dokumente finden Sie unter Downloads.
Unterrichtsausfall
Stunden, die durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben.
Bei Erkrankung der Lehrkraft gilt: Fallen pro Schuljahr mehr als vier Unterrichtsstunden aus, erhält der Schüler auf Antrag am Ende des Jahres für die darüber hinaus gehenden Stunden eine Rückerstattung (1/40-stel der Jahresgebühr pro Unterrichtseinheit).
Bei länger dauernder Erkrankung des Schülers (mindestens vier Wochen) werden auf Antrag und nach Vorlage eines ärztlichen Attests die Ausfallstunden anteilig am Schuljahresende erstattet.
Abmeldung
Die Kündigung zum Schuljahresende muss schriftlich erfolgen bis spätestens 31. Mai. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Frist um ein weiteres Schuljahr.
Während des Schuljahres ist ein Austritt nur bei zwingendem Anlass wie Wegzug oder längerer attestierter Erkrankung zum Halbjahr (Ende Februar mit Kündigungstermin 15.01.) möglich. Während der Probezeit, drei Monate ab Erst-Eintritt, ist die Abmeldung mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Dreimonatsfrist möglich. Die Probezeit gilt nicht für die Musikgarten-Halbjahreskurse, sie enden automatisch zum jeweiligen Kursende.
Instrument - Anschaffung, Ausleihe
Schulleitung und Lehrkräfte stehen bei der Auswahl eines neuen Instruments gerne beratend zur Seite. Evtl. besteht auch die Möglichkeit, Instrumente aus "zweiter Hand" zu vermitteln. In geringem Umfang können an die Schüler (vorwiegend Streich-) Instrumente der Musikschule gegen Gebühr verliehen werden. Die Musikhäuser bieten außerdem für Instrumente wie Klaviere, Holz- und Blechblasinstrumente Leasingverträge an.
Ferienkalender
Feriendauer und unterrichtsfreie Feiertage richten sich nach den Bestimmungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die allgemeinbildenden Schulen. Unter www.schulferien.org sind die aktuellen Daten abrufbar.