Abwasserentsorgung
Der Betrieb der Kläranlange Donauwörth und des Kanalnetzes richtet sich neben diversen technisch orientierten gesetzlichen Vorgaben vor allem nach den einschlägigen Satzungen der Stadt Donauwörth sowie nach den Vorschriften des Bay. Kommunalabgabengesetz (BayKAG). Die Abwasserbeseitigung ist ein hoheitlicher Betrieb.
Die technisch-wirtschaftliche Betätigung des Kanalwerks erstreckt sich auf die Reinigung aller Abwässer aus der Stadt Donauwörth – Kernstadt sowie allen Stadtteilen (Auchsesheim, Berg, Nordheim, Riedlingen, Schäfstall, Wörnitzstein, Zirgesheim sowie Zusum).
Daneben leitet der Abwasserzweckverband Schmuttermündung, bestehend aus ihren Mitgliedern Gemeinde Asbach-Bäumenheim sowie Gemeinde Mertingen, die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer in die Sammelkläranlage Donauwörth ein.
Klärmeisterin