Sterbefall

Erstbeurkundung

Wir benötigen bei einem Sterbefall hier in Donauwörth für die erstmalige Ausstellung von Sterbeurkunden:

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige (schriftliche Anzeige der Einrichtung/Behörde  z.B. Krankenhaus, Altenheim, Polizei oder in anderen Fällen mündliche Anzeige
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Nachweis des Personenstands des Verstorbenen mit Urkunden

Nicht in deutscher Sprache erstellte Urkunden müssen von einem in Deutschland für die deutsche Sprache öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Es besteht die Möglichkeit, Ihren Bestatter mit der Abwicklung der Sterbefallbeurkundung zu beauftragen.

Auch in allen Fragen zur Überführung, Bestattung, Einäscherung und Beerdigung helfen Ihnen die Friedhofsverwaltung und der Städtische Bestattungsdienst oder ein anderer Bestatter Ihrer Wahl.

Nachbeurkundung

Sterbefälle von Deutschen im Ausland können auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Zuständig ist in der Regel das Standesamt des Wohnsitzes. Erforderlich sind dazu die Unterlagen wie bei der Erstbeurkundung und die Sterbeurkunde. Nähere Informationen auf Nachfrage.