Geburt
Erstbeurkundung Neugeborener
Die Geburtsanzeige erhalten wir immer einmal wöchentlich (dienstags) von der Geburtsklinik übermittelt.
Bitte füllen Sie die Geburtsanzeige in der Patientenaufnahme im Krankenhaus aus.
Wenn Ihr Baby zuhause geboren ist, wird die Geburtsanzeige von uns hier im Standesamt erstellt.
PDFs zum Download
Sie erhalten nach erfolgter Geburtsbeurkundung fünf Geburtsurkunden von uns. Darunter fallen drei gebührenfreie Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse und zwei gebührenpflichtige Urkunden (24€) zur freien Verwendung und Ihre eigenen Unterlagen. Die Urkunden können Sie entweder persönlich bei uns abholen oder wir schicken sie Ihnen, nach erfolgter Bezahlung per Vorkasse, auf dem Postweg zu.
Rufen Sie uns gerne am, auf die Geburt folgenden, Mittwoch oder Donnerstag an, ob wir die Geburt Ihres Kindes schon fertig beurkunden konnten und um ggf. das weitere Vorgehen zu besprechen.
Vaterschaftsanerkennung
- Die Vaterschaftsanerkennung ist vorgeburtlich, anlässlich der Geburtsbeurkundung oder auch nachträglich möglich.
- Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, haben ohne Vaterschaftsanerkennung rechtlich noch keinen Vater. Eine Vaterschaftsanerkennung besteht grundsätzlich aus der Anerkennungserklärung des Vaters und der Zustimmungserklärung der Mutter. Die Erklärung ist möglich bei jedem Standesamt, dem Jugendamt oder beim Notar (bei einer Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt und beim Notar ist zeitgleich auch die Begründung gemeinsamer Sorge möglich)
Bringen Sie für die Anerkennung der Vaterschaft bitte einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunden mit.
Lautet der Familienstand der Mutter z.B. nicht ledig oder gibt es Auslandsbezug, ist ein Beteiligter minderjährig, informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt über weitere erforderliche Unterlagen.
Name
- Vorgeburtliche Erklärungen und anlässlich der Geburtsbeurkundung
- Nach Geburtsbeurkundung
Bitte kontaktieren Sie uns persönlich, da die Möglichkeiten von Fall zu Fall verschieden sind.
Nachbeurkundung
Wird ein Kind im Ausland geboren, kann auf Antrag auch ein deutsches Geburtenregister und somit eine nachträgliche Geburt in Deutschland beurkundet werden. Zuständig ist i.d.R. das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers. Die benötigten Unterlagen sind denen, die für eine Geburt in Deutschland benötigt werden, sehr ähnlich. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage.