Information zur Grundsteuerveranlagung

Derzeit gehen vermehrt Anfragen zu den Grundsteuervorauszahlungen für das erste Quartal 2023 ein. Hier werden in einigen Fällen geänderte Eigentumsverhältnisse zunächst nicht berücksichtigt und in der Folge zu Unrecht Vorauszahlungen erhoben, obwohl keine Grundsteuerpflicht mehr gegeben ist.

 

Grund hierfür ist, dass die Finanzämter gesetzlich dazu angehalten sind, bis Ende des Jahres 2023 die Grundsteuererklärungen nach neuer Rechtslage (Grundsteuerreform) bevorzugt abzuschließen (Veranlagungen ab 2025). Dem Finanzamt Nördlingen war es daher bislang nicht möglich, die angezeigten Feststellungen und Fortschreibungen nach alter Rechtslage (Anwendung bis 31.12.2024) zeitnah zu bearbeiten.

 

Sobald der entsprechende Grundlagenbescheid des Finanzamtes im Steueramt der Stadt Donauwörth eingeht, kann sofort die Umschreibung der Grundsteuerobjekte durchgeführt werden. Anschließend werden die betreffenden Grundsteuerbescheide unmittelbar korrigiert und die zu Unrecht entrichtete Grundsteuer selbstverständlich erstattet.

 

Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

 

Sollten Sie Fragen zur geschilderten Vorgehensweise haben, können Sie sich gerne per E-Mail (steuern@donauwoerth.de) oder telefonisch an die Mitarbeiter des Stadtsteueramtes wenden.