Gemäß Art. 9 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) wirkt die Bewohnervertretung in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung mit. Zur Regelung ihrer Aufgaben und Pflichten gibt sich die im Bürgerspital Donauwörth gewählte Bewohnervertretung auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) folgende Geschäftsordnung:
1. Grundsätze für die Arbeit der Bewohnervertretung
(1) Die Bewohnervertretung arbeit mit der Einrichtungsleitung zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner eng zusammen.
(2) Die Bewohnervertretung berücksichtigt bei den zu beratenden Angelegenheiten, ob sie der Mitwirkung oder der Mitbestimmung unterliegen.
(3) Anregungen und Änderungswünsche, die gegenüber der Einrichtungsleitung vorgebracht werden, werden möglichst plausibel dargelegt und begründet.
(4) Einrichtungsleitung und Bewohnervertretung sind bemüht, bei Angelegenheiten, die der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegen, einvernehmliche Lösungen zu finden.
(5) Sofern dies bei Entscheidungen, die der Mitbestimmung unterliegen, trotz aller Bemühungen nicht möglich ist, beruft der Vorsitzende eine Bewohnerversammlung zur endgültigen Entscheidung über die betreffende Angelegenheit ein.
-> Die Aufgaben der Bewohnervertretung liegen in der Mitwirkung im Heimgeschehen. Anregungen, Vorschläge, Rückmeldungen aber auch Kritikpunkte im Alltag werden angesprochen und reflektiert. so konnten Erneuerungen bei den Betreuungsangeboten wie z. B. ein Kinonachmittag, "Fahrt ins Blaue" zum Beispiel Blumenpark Dehner in Rain initiiert werden.
-> Die Bewohnervertretung im Bürgerspital tagt mindestens alle 2 Monate, die Häufigkeit bestimmt der 1. Vorsitzende der Bewohnervertretung.
Die Bewohnervertretung wurde am Freitag, den 09.07.2021 10:00 Uhr neu gewählt und gestaltet sich folgendermaßen: