Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Betreuungseinrichtung für Schulkinder bis 14 Jahre
Leiterin: Angelika Exner


Kurzkonzeption
Veränderte familiäre und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, veränderte Berufs- und Lebenslagen von Eltern, die Zunahme der Alleinerziehenden, veränderte familiäre Situationen und veränderte berufliche Anforderungen erfordern immer mehr eine außerschulische, ganztägige Betreuung von Schulkindern: Eltern bzw. Elternteile wollen oder können heute auf eine Erwerbstätigkeit aus vielfältigen Gründen nicht verzichten. So haben sich die Lebensentwürfe von Frauen dahingehend verändert, dass diese weniger bereit sind, zur Erziehung ihrer Kinder eine längere Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit einzuplanen. Erschwerend kommt hinzu, dass eine länger dauernde Elternzeit („Erziehungsurlaub“) einem beruflichen Aufstieg sowohl für Mütter als auch für Väter hinderlich ist. Ferner sind beide Elternteile bzw. Alleinerziehende oftmals auf Einkommen aus beruflicher Tätigkeit aus finanziellen Gründen angewiesen. Horte tragen der Tatsache Rechnung, dass Mütter ihren beruflichen Wiedereinstieg spätestens nach dem Schuleintritt ihrer Kinder vornehmen wollen.

Aufgaben des Kinderhorts
Der Hort ist eine Tageseinrichtung für schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis in der Regel 12 Jahren. Als eigenständige Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtung versteht sich der Kinderhort als ein familienergänzendes und -unterstützendes Angebot außerhalb der Schulzeiten. Er bietet Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten über die Schule und das Elternhaus hinaus, so auch zu sozialem Lernen und zu aktiver und kreativer Freizeitgestaltung.
Der Kinderhort bietet eine ganztägige, verlässliche Betreuung im Anschluss an den Schulunterricht bis ca. 17.00 Uhr und in den Schulferien an, ausgenommen Schließzeiten von max. 30 Tagen. Der Hort ist direkt der Mangoldschule angegliedert.

Zur Zusammenarbeit zwischen dem Hort und der Mangoldschule
Ein wesentlicher Bestandteil der Bildungsarbeit, Begleitung und Betreuung im Hort ist die Erledigung von Hausaufgaben bei Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Das pädagogische Fachpersonal unterstützt und begleitet die Kinder dabei. Die Kinder sollen dabei ihre Hausaufgaben so selbstständig wie möglich erledigen können. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule ist zur Erreichung dieser Ziele vielmehr unerlässlich und mit der Mangoldschule vereinbart.

Die pädagogische Arbeit im Hort
Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit im Hort steht die Persönlichkeit des Schulkindes, sein Bedürfnis nach persönlicher Zuwendung und nach Beachtung seiner Individualität. Dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen kommt im Hort besondere Bedeutung zu. Der Hort schafft für Kinder verschiedener Nationalitäten ein differenziertes Lernangebot mit dem Ziel der sozialen Integration. Dabei wird den kulturellen und religiösen Besonderheiten Rechnung getragen. Eine Vielfalt der Kulturen im Hort ist Anregung, Bereicherung und bietet zusätzliche Lernchancen für die Hortgruppen. Schulkindern mit besonderem Förderbedarf widmen wir uns gezielt. Dem Betreuungsauftrag des Hortes kommt dann besondere Bedeutung zu, wenn die Kinder in schwierigen Familien- und Lebensverhältnissen aufwachsen. Das Interesse und die Mitarbeit der Eltern ist von großer Bedeutung, um gemeinsam zur bestmöglichen Entwicklung der Kinder beitragen zu können.

Der Auftrag Erziehung, Bildung und Betreuung im Hort bedeutet für uns

  • vielfältige soziale Kontakte zu ermöglichen, um zu lernen, mit eigenen sowie den Bedürfnissen, Verhaltensweisen und Gefühlen anderer Menschen umzugehen,
  • Kinder zu befähigen, Spielregeln im sozialen Miteinander anzuerkennen und einzuhalten sowie Konflikte gewaltfrei zu lösen,
  • bei den Kindern die Freude am Lernen zu fördern, die Neugier auf Neues zu wecken und zu Leistung ermutigen,
  • die Eigeninitiative der Kinder und ihre Freude am Entdecken und Ausprobieren zu unterstützen,
  • bei den Kindern das Interesse am Lesen neu zu wecken,
  • mit den Kindern gemeinsam Erfahrungsräume zu erschließen, damit sie ihre Umwelt verstehen können und sich in ihr verantwortungsvoll zurechtfinden,
  • Phantasie, Kreativität und Ausdruckmöglichkeiten der Kinder zu fördern,
  • die Kinder im Alltag zu sportlicher Betätigung anzuregen und ihnen vielfältige Mög-lichkeiten zur Bewegung zu schaffen,
  • die Kinder anzuregen, Mitsprache- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen und Verantwortung im Alltag zu übernehmen,
  • Kinder zu befähigen, für die Gestaltung ihrer freien Zeit eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen sowie gezielt und angemessen mit neuen Medien umzugehen und
  • den Kindern Werte in sozialen Zusammenhängen zu vermitteln

Gebühren für den AWO- Kinderhort Donauwörth
Vorbemerkung: Grundsätzlich sind 20 Wochenstunden zu buchen, da es sich beim Hort um ein Angebot der Ganztagsbetreuung im Anschluss an den Schulunterricht und in den Schulferien handelt, - für wesentlich kürzere Betreuungszeiten bietet die Stadt Mittagsbe-treuung an zwei Grundschulen an. Die Angebote zur Freizeitgestaltung im Hort lassen keine durchgehenden Abholzeiten zu.
Für den Besuch des Kinderhorts sind Grundgebühren wie folgt zu entrichten:

Kategorie 1: von durchschnittlich 3 bis zu durchschnittlich 4 Stunden pro Öffnungstag in der Schulzeit: 80,- €
Kategorie 2: von durchschnittlich 4 bis zu durchschnittlich 5 Stunden pro Öffnungstag in der Schulzeit: 88,- €
Kategorie 3: von durchschnittlich 5 bis zu durchschnittlich 6 Stunden pro Öffnungstag in der Schulzeit: 96,- €

Im Hinblick auf die Gestaltung des Tagesablaufs im Hort ist grundsätzlich eine Mindestbuchungszeit bis jeweils täglich 16.00 Uhr anzustreben.
Für die Schulferienzeiten im jeweils gesamten Hortjahr (d.h. 1.09. bis 31.08. eines Jahres) können „Ferienprogrammpakete“ im Voraus wie folgt gebucht werden:

Ferienprogrammpaket A: Buchungen ab 15 bis zu 29 Schulferientage - einmalig 55,- €
Ferienprogrammpaket B: Buchungen ab 30 bis max. 40 Schulferientage - einmalig 80,- €

Hinzu kommt das Entgelt für Spiel-, Bastel- und Verbrauchsmaterialien, das Spielgeld in Höhe von 5,- € pro Monat.

Für die Verpflegung (Mittagessen, Zwischenmahlzeit, Getränke) wird ein Essensbeitrag von 3,85 € pro Hortöffnungstag erhoben.


Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Ölgasse 21
86609 Donauwörth
Tel.: 0906/709 28 512
E-Mail: leitung@awo-don.de