Winterdienst

Mit dem Winter werden auch wieder unsere Straßen, Wege und Gehwege durch Schnee und Eis beeinflusst.  Um bei Schneefall einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten bitten wir alle Haus- und Grundstücksbesitzer folgende, vom Stadtrat beschlossene Regelungen, zu beachten:

Räum- und Streupflicht der Anlieger

Die Straßenanlieger (Eigentümer, Mieter oder Pächter) haben die Pflicht, auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken die erforderlichen Winterdienstarbeiten – Räumen und Streuen bei Schneefall und Eisbildung – durchzuführen. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein entsprechender Teil der Straße von mindestens 1,50 m Breite für den Fußgängerverkehr freizuhalten.

Die Räum- und Streupflicht besteht wochentags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege mit Splitt, Sand oder anderen salzfreien Stoffen bestreut oder das Eis entfernt werden.

Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehweges so gelagert werden, dass Fußgänger noch ungehindert gehen können. Nur in Ausnahmefällen dürfen Schnee und Eis am Fahrbahnrand abgelagert werden. Straßeneinläufe und Straßenrinnen müssen unbedingt freigehalten werden. Denken Sie bei der Ablagerung von Schnee daran, dort Durchgänge anzulegen, wo es für die Fußgänger notwendig ist (zum Beispiel bei abgesenkten Randsteinen).

Winterdienst der Stadt

Eine Pflicht zum Räumen und Streuen der Stadt besteht nur an gefährlichen und gleichzeitig verkehrswichtigen Stellen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage werden nur die verkehrswichtigen Straßen, Gefällstrecken und gefährlichen Stellen geräumt und gestreut. Nebenstraßen werden nur bei starken Schneefällen, nicht täglich geräumt. Grundlage für das Räumen und Streuen ist der Streuplan, der sich streng an den gesetzlichen Verpflichtungen anlehnt.
Auch besteht keine nächtliche Streupflicht für den Fahrzeugverkehr nach 20.00 Uhr.
 
Die Durchführung des städtischen Räum- und Streudienstes innerhalb der Ortsstraßen wird leider des Öfteren durch parkende Fahrzeuge stark behindert bzw. auf schmalen Straßen sogar ganz unmöglich gemacht. Es wird gebeten, an unübersichtlichen, engen Kurven und vor allem auf schmalen Straßenabschnitten bei Schnee- bzw. Eisglätte auch im eigenen Interesse nicht zu parken. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge in die Garagen oder auf die dafür vorgesehenen Stellplätze, damit die Räumfahrzeuge und auch Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.
Die Räumfahrzeuge benötigen zum Durchfahren eine freie Straßenbreite von mindestens 3,50 m! Um Beachtung wird dringend gebeten!
Oft kommt es zu Beschwerden von Anliegern, dass ihre Grundstückszufahrten und –Zugänge vom Schneepflug zugeschoben werden. Dies lässt sich jedoch leider nicht vermeiden, da nicht vor jeder Zufahrt der Schneepflug angehoben werden kann.

 

Die Stadt Donauwörth dankt Ihnen für Ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse aller unserer Bürgerinnen und Bürger und insbesondere unserer älteren und behinderten Menschen.

Ihre Ansprechpartner:

Leitung Baubetriebshof
Josef Grimm

Zimmer 101 (1. OG)

Telefon: +49 906 789-515
Leitung Bauhof
Andreas Wenninger

Zimmer 001 (EG)

Telefon: +49 906 789-510
Leitung Gärtnerei
Thomas Schneider

Zimmer 001 (EG)

Telefon: +49 906 789-550