Beiträge & Wasserrecht

Die Stadt Donauwörth erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese sind zu gliedern in:

Erschließungsbeiträge

Zur Deckung des nicht anderweitig gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5a KAG, §§ 127 ff. BauGB, Erschließungsbeitragssatzung

 

Straßenausbaubeitrag

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages  (Verbesserung oder Erneuerung von Erschließungsanlagen) wurde zum 01.01.2018 aufgebhoben.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG

 

 

Herstellungsbeiträge für den Anschluss an die leitungsgebundene Einrichtungen der Stadt Donauwörth

Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungsversorgungseinrichtung Beiträge.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 KAG, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

 

Naturschutzausgleich

Für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Beiträge erhoben.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 135 ff BauGB, Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Wasserrecht

Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:

 

1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen

2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG