Beiträge & Wasserrecht
Die Stadt Donauwörth erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese sind zu gliedern in:
Erschließungsbeiträge
Zur Deckung des nicht anderweitig gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 5a KAG, §§ 127 ff. BauGB, Erschließungsbeitragssatzung
Straßenausbaubeitrag
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (Verbesserung oder Erneuerung von Erschließungsanlagen) wurde zum 01.01.2018 aufgebhoben.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG
Herstellungsbeiträge für den Anschluss an die leitungsgebundene Einrichtungen der Stadt Donauwörth
Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungsversorgungseinrichtung Beiträge.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 KAG, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Naturschutzausgleich
Für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Beiträge erhoben.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 135 ff BauGB, Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Wasserrecht
Der Vollzug des Wasserrechts obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) aber die Stadt Donauwörth erfüllt im übertragenen Wirkungskreis folgende Aufgaben:
1) Verfahren einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen oder von Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen
2) Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das WHG und BayWG