Familienforschung, Erbenermittlung und Personenstandsauskünfte
Einer der häufigsten Gründe, sich an ein Archiv zu wenden, ist die oft aufwändige Suche nach historischen Personen.
Das Stadtarchiv Donauwörth bewahrt eine Vielzahl an Quellen auf, die für genealogische Forschungen oder Erbenermittlungen bedeutend sind. An dieser Stelle werden sie überblicksweise vorgestellt. Teilweise unterliegen sie in der Benutzung rechtlichen und konservatorischen Einschränkungen, dies betrifft vor allem Unterlagen aus der jüngeren Zeit. Den Zugang dazu regeln die Archivsatzung und das Personenstandsgesetz in seiner aktuellen Form. Einen Einblick in weitere Suchmöglichkeiten und auch in den damit verbundenen Aufwand bietet Frau Dr. Eva Kraus an Hand der Deutschen Jugendherbergen.
Die Benutzung unserer Unterlagen kann sowohl vor Ort während der Öffnungszeiten erfolgen, als auch durch schriftliche Anfragen. In beiden Fällen werden möglichst genaue Angaben zur gesuchten Person benötigt. Neben Name und Vorname(n) sind Geburtsort und -datum für eine erfolgreiche Suche nötig. Schriftliche Anfragen können an Stadtarchiv Donauwörth, Kapellstraße 6, 86609 Donauwörth, oder stadtarchiv@donauwoerth.de gerichtet werden. Bitte fügen Sie einen ausgefüllten und unterschriebenen Benutzerantrag bei.
Da Familienforschung ein privater Benutzungszweck ist, fallen hierfür bei schriftlichen Anfragen Kosten nach unserer gültigen Kostesatzung an. Hiervon ausgenommen sind Personensuchen für Erbenermittlungen von Notarbüros und Erbgerichten.
Die wichtigsten Bestände
Im Lesesaal sind Bürgerlisten, Hausverzeichnisse und Adressbücher aus dem Zeitraum von 1806 bis 1937 vorhanden und können eingesehen werden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine geschlossene, jährlich aktualisierte Überlieferung. Sie umfassen teilweise auch die heute eingemeindeten Ortschaften in der Umgebung.
Die im Stadtarchiv Donauwörth aufbewahrten Meldeunterlagen setzen in der Mitte der 1920er Jahre ein. Sie umfassen Meldekarteien, eine Hauskartei, in denen die Einzelpersonen erfasst sind, hierzu gehörige Meldeunterlagen und Familienstandsbögen. In den Familienstandsbögen sind häufig neben den Eltern auch die Kinder beider Ehepartner und frühere Wohnorte erfasst.
Seit der Novelle des Personenstandsgesetzes im Jahr 2009 werden Personenstandsregister nicht mehr in den Standesämtern fortgeführt, sondern nach Ablauf gewisser Fristen an die Stadtarchive abgegeben:
Geburtenregister 110 Jahre nach Schluss des letzten Eintrags
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre nach Schluss des letzten Eintrags
Sterberegister 30 Jahre nach Schluss des letzten Eintrags
In den standesamtlichen Personenstandsregistern finden sich die Daten zu Geburten, Eheschließungen und Todesfällen Sie ergänzen die Auskünfte aus den Meldeunterlagen und beinhalten häufig auch Angaben zu den Eltern oder Kindern einer Person. Beglaubigte Ablichtungen aus den Personenstandsregistern kosten 12 Euro.
Die Benutzung der Meldeunterlagen sowie der Personenstandsregister unterliegt rechtlichen Einschränkungen und ist nur durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs möglich.
Weitere Bestände für Familienforschungen und Erbenermittlungen
Mit dem Zuzug ausländischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland fand deren Erfassung in so genannten „Ausländerkarteien“ in Donauwörth statt. Deren Aufbau ist vergleichbar mit einer Meldekartei und unterliegt ebenfalls in der Benutzung rechtlichen Einschränkungen.
Flüchtlinge, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie displaced persons aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und nach dem Kriegsende sind in verschiedenen Lagerlisten erfasst. Wir bitten in diesen Fällen ebenfalls um schriftliche Anfragen mit möglichst allen zu der Person bekannten Angaben. Auch hier kann die Benutzung rechtlich eingeschränkt sein, wenn noch entsprechende Schutzfristen laufen.
Gefallene des Ersten Weltkriegs sowie gefallene oder heimkehrende Soldaten des Zweiten Weltkriegs aus Donauwörth und seinen Stadtteilen wurden in einer Datenbank erfasst. Aus technischen Gründen sind hierzu gerade nur schriftliche Anfragen möglich.