Chronologie des Entscheidungsprozesses

Hinweis: Diese Chronologie des Entscheidungsprozesses wird noch um die weiteren Etappen der Vergangenheit ergänzt. Alle öffentlichen Protokolle sind zudem stets - von allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen – mit Beginn ab September 2019 online im Bürgerinfo-System eingestellt. Beschlussauszüge bzw. Protokollteile, den Entscheidungsprozess zum Tanzhaus betreffend, finden Sie zur besseren Auffindbarkeit parallel dazu hier in dieser Übersicht zusammengestellt, ebenso wie das Tanzhaus betreffende Beschlussauszüge aus der Zeit vor Beginn der Online-Publikation im Herbst 2019.

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Baugrunduntersuchung im Tanzhaus

26.10.2023
Im Tanzhaus wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt - diese ist wichtig für die Statik: Weil das Tanzhaus bei der Sanierung auch umgebaut werden soll, prüften Fachleute jetzt, ob der Untergrund stabil genug dafür ist. Falls nicht, muss er stabiler gemacht werden. 

Aktueller Sachstand Tanzhaus

23.10.2023

Das Siegerbüro des Architekten-Wettbewerbs Trint + Kreuder stellte im Bau- und Stadtplanungsausschuss am 23. Oktober 2023 den aktuellen Sachstand zum Tanzhaus vor.  
In den vergangenen Monaten ist hinter den Kulissen bereits vieles passiert: Der Wettbewerbsentwurf wurde mit den verschiedenen Nutzergruppen, die am Ende ins Tanzhaus einziehen, intensiv überarbeitet und einem Realitäts-Check unterzogen. Auch der Denkmalschutz wurde miteinbezogen und verschiedene Gutachten, z.B. zur Schadstoffbelastung, durchgeführt. Oberbürgermeister Jürgen Sorré betont: "Unser Ziel muss sein, unser Tanzhaus für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig zu machen. Dabei geht Genauigkeit vor Geschwindigkeit: Wir wollen nicht einfach nur - vereinfacht ausgedrückt - die Wände neu streichen und neuen Fußboden verlegen, sondern grundlegend neu konzeptionieren, sanieren und modernisieren. Mit dem Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger aus Donauwörth und darüber hinaus wieder eine lange Zeit Freude am Tanzhaus haben können."
Im Rahmen der Sitzung wurde von Seiten des Architekturbüros auch die aktuelle Zeitschiene vorgestellt, diese finden Sie gemeinsam mit der aktuellen Entwurfsplanung unter den Links rechts.

Preisverleihung Tanzhaus-Architektenwettbewerb

01.12.2022

Am 01.12.2022 treffen sich die Preisträger des Architektenwettbewerbs im Rathaus zur Preisverleihung und anschließenden Eröffnung der Ausstellung aller 16 eingereichten Vorschläge. OB Sorré betont in seinen Begrüßungsworten den spannenden Auswahl-Prozess der Jury-Sitzung und die herausragende Qualität der Vorschläge. Dass das Tanzhaus als Juwel in der Reichsstraße die Aufmerksamkeit bekommt freut Prof. Jocher, der für die Fachpreisrichter der Jury spricht. Martin Köstlbacher von der Wettbewerbsbetreuung stellt für alle Anwesenden den Kontext her, wie sehr das Tanzhaus den Donauwörther Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegt und stellt auch den Beitrag des drittplatzierten Architekturbüros DFZ Architekten vor, die aufgrund der weiten Anreise nicht vor Ort sein sind. Thomas Neumann von Neumann und Heinsdorff Architekten stellt die Strategie und die Besonderheiten aus dem zweitplatzierten Entwurf vor. Der Sieger-Entwurf des Architekturbüros Trint + Kreuder stellt Kay Trint im Detail vor und freut sich sichtlich über die Ehrung. Beim anschließenden Sektempfang mit Ausstellungseröffnung werden alle Entwürfe, ob prämiert oder nicht, rege kommentiert und diskutiert. Die Ausstellung ist ab sofort für interessierte Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Rathaus im 1. OG.

Sieger des Architektenwettbewerbs Sanierung Tanzhaus steht fest

21.11.2022
 

Das waren spannende und auch anstrengende Stunden für die Jury des Architekten‐Wettbewerbs zur Tanzhaus‐Sanierung. 16 eingereichte Entwürfe galt es zu sichten, zu diskutieren und zu bewerten. 17 Preisrichter – Architektinnen und Architekten ‐ sowie Mitglieder des Stadtrats mit Oberbürgermeister Jürgen Sorré ‐ trafen sich dazu am vergangenen Freitag im Tanzhaussaal. Nach 11 Stunden und mehreren Wertungsrundgängen, in denen sich die Auswahl immer weiter verdichtete, stand der Sieger fest: Das Architekturbüro Trint + Kreuder aus Köln. „Ein hervorragender Beitrag, der die komplexen räumlichen Anforderungen auf überzeugende Weise umsetzt und einen echten Mehrwert für die Stadt darstellt“, lobt die Jury in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. Mehr Details finden Sie in der Pressemitteilung in der ganz rechts stehenden Spalte.

 

Auslobungstext verabschiedet: Der Architektenwettbewerb startet

30.06.2022

In der Stadtratssitzung wird der Auslobungstext des Architektenwettbewerbs verabschiedet. Er stellt für die teilnehmenden Architekten die detaillierte Aufgabenbeschreibung und den Anforderungsrahmen auf Grundlage der bisherigen Studien, Untersuchungen und Zielsetzungen dar. Zuvor hatte sich der Bauausschuss intensiv mit dem Vorentwurf befasst. Die Platzierung des Veranstaltungssaales bleibt in der Auslobung offen, so dass es nun Aufgabe der Architekten ist, die Anordnung in ihren jeweiligen Entwürfen zu klären und auszugestalten. Mit Verabschiedung des Auslobungstext kann der Architektenwettbewerb unmittelbar am Tag nach der Stadtratssitzung starten. Bis Ende September haben die teilnehmenden Architekten Zeit, ihre Entwürfe einzureichen. Anschließend wird der Siegerentwurf ausgewählt werden und dementsprechend die Auftragsvergabe erfolgen.

 

Sachpreisrichter des Architektenwettbewerbs werden benannt

04.04.2022

In öffentlicher Sitzung werden die Stadtratsmitglieder benannt, die als Sachpreisrichter Teil der Jury sein werden. Diese Benennung ist erforderlich für die bevorstehende europaweite Bekanntmachung des Architektenwettbewerbs zur Tanzhaus-Sanierung. Es geht dabei um sechs politische Vertreter oder Vertreterinnen zuzüglich zu Oberbürgermeister Jürgen Sorré. Einstimmig beschlossen wird in der Sitzung die Benennung von: Albert Riedelsheimer (B90/Die Grüne), Markus Reichensberger (AL/JB), Walter Surek ( FW), Jonathan Schädle ( CSU), Gudrun Seidel (SPD) und Manfred Hofer ( EBD).

 

Zeitplan für den Architektenwettbewerb steht fest

07.03.2022

Das mit der Durchführung des Architektenwettbewerbs beauftragte Büro (siehe Beschluss vom 07.02.2022) stellt in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Stadtplanungsausschusses den Ablauf und die Zeitschiene des Architektenwettbewerbs vor. Auch präsentiert das Büro „Köstlbacher Micka Architekten Urbanistik“ zu Beginn kurz sich selbst und seine Referenzen.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird in wenigen Wochen, noch Ende März erfolgen. Dies hat aufgrund des Auftragsvolumens europaweit zu geschehen. Bis Mitte Mai können sich Architekten für eine Teilnahme bewerben. Parallel wird in diesem Zeitraum die sogenannte Auslobung ausgearbeitet: Dabei handelt es sich um eine detaillierte Aufgabenbeschreibung für die teilnehmenden Architekten, also um den Anforderungsrahmen auf Grundlage der bisherigen Studien, Untersuchungen, Zielsetzungen und Beschlüssen zu den Nutzungen und vielem mehr. Der Beschluss dieser Auslobung durch den Stadtrat ist für Mitte Mai vorgesehen. Damit kann der eigentliche Wettbewerb dann starten und auch hier steht der Zeitplan bereits fest: Noch vor den Sommerferien ist Abgabeschluss für die Entwürfe. Anschließend bereitet das Büro die Einreichungen auf (Vorprüfung), Mitte September tagt die Jury. Die nächsten Schritte sind dann die Ausstellung der Entwürfe und die Preisvergabe. Das abschließende Vergabeverfahren wird im Oktober, die Auftragsvergabe im November erfolgen.

Damit sind zum Ende des Jahrs 2022 alle Weichen für die konkrete Umsetzung gestellt.

 

Tanzhaus-Sanierung: Auf dem Weg zum Architektenwettbewerb

07.02.2022
Die weiteren Schritte zur Tanzhaus-Sanierung stehen fest: Die notwendigen Beschlüsse dafür fasst der Bau- und Stadtplanungsausschuss in öffentlicher Sitzung, so dass es nun zügig in den Architektenwettbewerb gehen kann. Welche Nutzungen dabei im Gebäude eingeplant werden sollen, wird in der Sitzung ebenso festgelegt wie das Büro, das für den Wettbewerb den Anforderungsrahmen ausarbeiten und ihn begleiten wird. Im Rahmen des Architektenwettbewerbs soll die Platzierung des Veranstaltungssaals bewusst offen bleiben, um den Teilnehmern am Wettbewerb einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und auf dieser Basis eine neutrale Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Auch beim Thema Denkmalschutz besteht nun Klarheit: Die beidseitige Bebauung entlang der Reichsstraße wird als Ensemble eingetragen, das Tanzhaus steht künftig unter Denkmalschutz.

Viele Details erläutert die Sitzungsvorlage des Tagesordnungspunktes mit dem Titel „Sanierung Tanzhaus - weiteres Vorgehen: Nutzungskonzept, Durchführung eines Architektenwettbewerbs inkl. Vergabe Verfahrensbetreuung“

 

Tanzhaus-Workshop: Stadtrat berät über Nutzungskonzept

12./13.11.2021
Der Stadtrat trifft sich in Klausur zur Finalisierung des Nutzungskonzepts. Angeknüpft wird dabei an die Beschlüsse aus der vorangegangenen Wahlperiode. Mit diesen verband sich der Auftrag, die einzelnen Punkte zu verfeinern und Nutzungen für verbleibende Flächen in den Obergeschossen festzulegen. Seitens der Verwaltung stellen die Leiterinnen der Abteilungen Stadtbibliothek, Kultur und Tourismus ihre Überlegungen zu einem gemeinsamen Angebot im Tanzhaus vor, dies auf Basis des bestehenden Beschlusses. Zentrales Ergebnis des Workshops ist der Konsens, dass dieser Kombination eine hohe Bedeutung zukommen und großzügiger Platzbedarf dafür eingeplant werden soll. Unter Berücksichtigung der ebenfalls gesetzten Nutzungen Veranstaltungssaal und Gastronomieeinheit bzw. eines Cafés kristallisiert sich zudem heraus, dass kaum mehr Spielraum für weitere Nutzungen besteht. Details, z.B. zur Nutzung der Tiefgarage und der angestrebten Saalgröße, werden geklärt, auch wird als neue Überlegung eine Verlegung des Saales in die Dachgeschosse eingebracht.

Die Workshop-Ergebnisse sind im nächsten Schritt nun in Beschlüsse zu fassen. Noch offene Fragen sollen dafür in den Fraktionen und Ausschüssen beraten werden, so dass der abschließende Beschluss des Stadtrates zum Nutzungskonzept und zur Auslobung des Wettbewerbs im Januar gefasst werden kann. Ziel ist es, bis zur Jahresmitte 2022 die Entwürfe der Architekten vorliegen zu haben.

Bürgerentscheide zur Zukunft des Tanzhauses: Wählervotum für die Sanierung

26.09.2021
Bei der Neuausrichtung des Donauwörther Tanzhauses soll die Variante einer Sanierung umgesetzt werden: Dies haben die Donauwörther entschieden, die gemeinsam mit der Bundestagwahl zu zwei Bürgerentscheiden aufgerufenen waren. Im Bürgerentscheid 1 stand die Variante einer Sanierung (Bürgerbegehren „Sanierung des Donauwörther Tanzhauses“) zur Wahl, im Bürgerentscheid 2 die Variante eines nutzungsorientierten Neubaus (Ratsbegehren „Neues Forum Tanzhaus“). Am Ende entschied die ebenfalls zur Abstimmung gestellte Stichfrage, da beide Bürgerentscheide mehrheitlich mit Ja beantwortet worden waren (Bürgerbegehren „Sanierung des Donauwörther Tanzhauses“: 59,32 Prozent Ja-Stimmen; Ratsbegehren „Neues Forum Tanzhaus“ 56,69 Prozent Ja-Stimmen). Auch das notwendige Quorum von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten hatten beide Bürgerentscheide erreicht.

Stadtrat gibt grünes Licht für zwei Bürgerentscheide am 26. September

24.06.2021
Der Stadtrat hat sich in der Stadtratssitzung vom 24.06.2021 mit der Zulässigkeit und der Durchführung des Bürgerbegehrens beschäftigt. Zudem stand auf der Tagesordnung der Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens "Neues Forum Tanzhaus", das in der Vorwoche von 17 Mitgliedern des Stadtrates eingebracht worden ist. Den Wortlaut der Bürgerentscheide finden Sie in nebenstehender Pressemitteilung zum Download. Parallel zur Zulässigkeitsprüfung der Bürgerentscheide ist die Stadt Donauwörth vom Landesamt für Denkmalpflegedarüber informiert worden, dass es derzeit eine mögliche Denkmaleigenschaft des Tanzhauses prüft. Näheres auch dazu finden Sie in nebenstehender Pressemitteilung.

Unterschriftenlisten für Bürgerbegehren eingereicht

25.05.2021
Die Unterschriftenlisten zum Antrag auf einen Bürgerentscheid zur Zukunft des Tanzhauses werden von den Initiatoren offiziell an Oberbürgermeister Jürgen Sorré übergeben. Die konkrete Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass der Vollzug des Abrissbeschlusses des Stadtrates vom 25. März 2021 aufgehoben wird und das Tanzhaus stattdessen saniert wird?“. Die weiteren Abläufe richten sich nach der Bayerischen Gemeindeordnung, Artikel 18a, der das Verfahren von Bürgerentscheid und Bürgerbegehren regelt: Binnen eines Monates ist die formelle und materielle Richtigkeit zu prüfen und durch den Stadtrat zu bestätigen. Dies ist für die Stadtratssitzung im Juni vorgesehen. Durchzuführen ist ein Bürgerentscheid dann innerhalb von drei Monaten nach dieser Zulässigkeitsprüfung des Stadtrates; somit wäre er gemeinsam mit der Bundestagswahl am 26. September denkbar.

Plausibilisierungsstudie öffentlich vorgestellt

29.04.2021
In öffentlicher Stadtratssitzung wird die Plausibilisierungsstudie vorgestellt: Die Erstellung einer solchen Studie war im Zuge der ersten Klausur des neu gewählten Stadtrates im Oktober 2020 gefordert worden. Ziel war eine Überprüfung der bisher vorliegenden Machbarkeitsstudie (öffentlich vorgestellt im November 2019; erstellt von Büro Bettina Kandler Architekten, präsentiert von Frau Dr. Bettina Kandler). Mit der Erstellung dieser Plausibilisierungsstudie war nach der Stadtratsklausur im November 2020 die „Städtebau Kommunalberatung Südbayern“ beauftragt worden. Auch die zugrunde liegenden vorliegenden Gutachten und Untersuchungsberichte wurden inhaltlich gesichtet und auf Plausibilität geprüft. Im Ergebnis bestätigt die Plausibilisierungsstudie, präsentiert von Dipl. Ing. Architekt Gunther Wild, die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Wesentlichen (Einschätzungen zu z.B. Brandschutz, Immissionsschutz, Anforderungen der EnEv, Barrierefreiheit etc.). Bei den Kostenansätzen ergeben sich geringfügige Abweichungen in den untersuchten Sanierungs-Varianten (geringfügig höhere Kosten in der Ansätzen der Städtebau) und den untersuchten Neubau-Varianten (geringfügig niedrigere Kosten in der Ansätzen der Städtebau). Im Fazit erwähnt die Plausibilisierungsstudie auch, dass sich bei einem Neubau Chancen zur Optimierung des Raumprogramms ergeben könnten, weißt jedoch auch darauf hin, dass es sowohl in der Machbarkeitsstudie als auch in der Plausibilisierungsstudie ausschließlich Auftrag war, eine Sanierung einem Neubau in gleicher Gebäudegröße gegenüberzustellen. Die Erstellung bzw. Prüfung einer alternativen Neubauplanung mit beispielsweise geringerer Kubatur und deren Auswirkung waren nicht Gegenstand der Studien und wurden daher auch nicht untersucht. Oberbürgermeister Sorré berichtet in der Sitzung, dass von der Verwaltung auf der städtischen Homepage eine eigene Rubrik „Tanzhaus“ geschaffen wurde, in der zum einen eine Chronologie des Entscheidungsprozesses und zum anderen Aussagen zur Historie des Tanzhauses präsentiert werden. Es sind Dokumente wie Sitzungsprotokolle, Pressemitteilungen, öffentlich zugängliche Studien oder auch Präsentationen eingestellt. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern chronologisch geordnet und nachvollziehbar Einblick in den Entscheidungsprozess gegeben werden. Unterlagen, welche aus Datenschutz- oder Urheberrechtsgründen nicht in digitaler Form im Internet veröffentlicht werden können, können bei berechtigtem Interesse im Rathaus eingesehen werden.

Rechtehinweis zur beigefügten Präsentation der Plausibilisierungsstudie: In dieser Präsentation der städtebau sind teils Grafiken der Machbarkeitsstudie vom Büro Kandler Architekten enthalten. Frau Dr. Kandler als Urheberrechtsinhaberin hat uns die Verwendungsrechte im Rahmen der Veröffentlichung der Plausibilisierungsstudie überlassen.

Bürgerbegehren angestoßen

Bald nach dem Beschluss für einen Abriss und der Ablehnung eines Ratsbegehrens in der Stadtratssitzung vom 25.03.2021 wird aus der Bürgerschaft heraus ein Bürgerbegehren angekündigt. Hierfür werden mindestens 1.230 Unterschriften (= 8%) von wahlberechtigten Donauwörther Bürgerinnen und Bürgern benötigt. Die Sammlung der Unterschriften läuft. 

Stadtrat hebt Sanierungsbeschluss auf

25.03.2021
In öffentlicher Sitzung entscheidet der Stadtrat über einen Antrag der Fraktionen FW/PWG/BfD und EBD zur „Neuabstimmung über Sanierung oder nutzungsorientierten Neubau des Tanzhauses“. Unmittelbar zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird einstimmig beschlossen, die Abstimmungen für die folgenden Beschlüsse namentlich zu erfassen. Ein Antrag zur Geschäftsordnung (StR Wolfgang Fackler, CSU), die Entscheidung über das Tanzhaus in einem Ratsbegehren fällen zu lassen, wird mit 18 zu 13 Stimmen abgelehnt. Bei der nun folgenden Entscheidung über den Antrag der Fraktionen FW/PWG/BfD und EBD zur Neuabstimmung über Sanierung oder nutzungsorientierten Neubau des Tanzhauses wird der Stadtratsbeschluss vom 27.01.2020, der eine Sanierung vorsah, nicht bestätigt: Mit 18 zu 13 Stimmen beschließt der Stadtrat, das bestehende Tanzhaus-Gebäude nicht zu sanieren, sondern abzureißen und durch einen nutzungsorientierten Neubau zu ersetzen.

Nicht-öffentliche Präsentation der Plausibilisierungsstudie

25.02.2021
Dipl. Ing. Architekt Gunther Wild von der „Städtebau Kommunalberatung Südbayern“, der mit einer Plausibilisierung der seit November 2019 vorliegenden Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, stellt dem Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung anhand einer Präsentation die Ergebnisse seiner Plausibilitätsprüfung („Plausibilisierungsstudie“) vor. Die nicht-öffentliche Bekanntgabe erfolgte deswegen, da keine Vorberatung im Ausschuss erfolgte und gleich das Vollplenum einbezogen werden sollte. Als weitere Vorgehensweise schlägt OB Sorré in der Stadtratssitzung vom 25.02.2021 vor, dass die Fraktionen und Gruppen die Studie und das Thema analysieren und beraten sollen. Auch sollen die nächsten Schritte definiert und zügig das Nutzungskonzept finalisiert werden. Als Ziel wird vereinbart, bis zur nächsten Stadtratssitzung, Ende März 2021, Bewertungen der Fraktionen und Gruppen abgeben zu können.

Stadtratsklausur: Konzentration auf das Tanzhaus, Plausibilisierungsstudie gefordert

09./10.10.2020
Der neu gewählte Stadtrat zieht sich zwei Tage zu einer Planungsklausur ins oberbayerische Beilngries zurück. Ziel der Klausur im Vorfeld der Haushaltsberatungen war unter anderem eine Festlegung der Projektschwerpunkte. Beim Thema Tanzhaus sahen die Mitglieder des Stadtrates und Oberbürgermeister Sorré ein zügiges Anpacken der Zukunft des Tanzhauses als unverzichtbar an. Für eine Konkretisierung der Tanzhausplanungen solle zunächst eine Plausibilisierung der derzeit vorliegenden Kostenschätzung für die Sanierung erfolgen, so die Übereinkunft. Konsens bestand auch darin, dass anders als bisher geplant die beiden Projekte Multifunktionshalle und Tanzhaus-Neuausrichtung gleichzeitig nicht gestemmt werden können. Dies auch angesichts zu erwartender Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einnahmenseite der Stadt, der auch die gerade erst aufgehobene Haushaltssperre vorsorglich Rechnung getragen hatte. Das Meinungsbild der Stadtratsmitglieder bei der Klausur ergab zudem, dass angesichts der Gesamtkosten der beiden Projekte Tanzhaus und Multifunktionshalle aber auch aufgrund der Bedeutung für die Innenstadt zuerst das Tanzhaus angegangen werden soll. Zugleich wurde festgelegt, eine Übergangslösung für Veranstaltungen zu schaffen.

Öffentliche Zwischeninformation zum Sachstand

16.07.2020
Oberbürgermeister Sorré gibt dem Stadtrat und der Öffentlichkeit in der Stadtratssitzung vom 16. Juli 2020 einen Sachstandbericht und Informationen zum weiteren Vorgehen, angesichts der von Vorgänger-Stadtrat übernommen Beschlusslage sowohl beim Projekt Tanzhaus als auch beim Projekt Multifunktionshalle. Unter anderem erarbeitete die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt eine Übersicht über Donauwörther Veranstaltungen (Welche finden üblicherweise statt? Für welche fehlen Kapazitäten? etc.) und einen möglichen Fahrplan für die Umsetzung der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse (z.B. Umsetzungsschritte für die Tanzhaus-Sanierung mittels Architektenwettbewerb; Vorgaben bei der Ausschreibung etc.).

Stadtrat beschließt Sanierung

27.01.2020
Der Stadtrat spricht sich in öffentlicher Sitzung mit 15 zu 8 Stimmen für eine Sanierung des Tanzhauses aus. Auch fasst der Rat Beschlüsse zu künftigen Nutzungen des Gebäudes: Entstehen soll ein abteilbarer und multifunktional einsetzbarer Stadtsaal in einer Größe von etwa 200 bis 400 Sitzplätzen (bei Reihenbestuhlung) im Obergeschoss. Für die Nutzung des Erdgeschosses findet sich eine Mehrheit für den Betrieb eines modernen Bibliothekskonzeptes mit integriertem kleinen Cafe/Bistro sowie ergänzenden Service-Einrichtungen (z.B. Frontoffice-Bereich der Tourist-Information und des Kulturbüros, Ticketverkauf usw.)
Einige in der Vergangenheit diskutierte Nutzungen schließt der Stadtrat mehrheitlich aus: Einzelhandelsflächen sollen im künftigen Tanzhaus nicht geschaffen werden. Ebenfalls nicht weiter verfolgt werden sollen die Unterbringung eines Hotelbetriebes oder der städtischen Musikschule. Grundsätzlich soll städtischen Nutzungen der Vorrang vor gewerblichen Nutzungen gegeben werden.
Aufgabe des neuen Stadtrates, nach der Kommunalwahl im März des gleichen Jahres, solle unter anderem die Vertiefung und Präzisierung des Nutzungskonzepts sein.

Stadtrat trifft sich zu Workshop

25.01.2020
Der Stadtrat trifft sich zu einem eintägigen internen Workshop, ausschließlich zu Fragestellungen zum Thema Tanzhaus. Im Vorfeld der zwei Tage später stattfindenden öffentlichen Beschlussfassung über die Frage „Abriss oder Neubau“ trägt der Workshop zur Klarheit über die Frage künftiger Nutzungen bei. Der Workshop findet unter externer Moderation statt. Die Ergebnisse sind Teil der Beschlussfassungen in der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.01.2020.

Stadtrat vertagt Entscheidung über Abriss oder Neubau

09.12.2019
Die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung ist vom Projekt „Zukunft des Tanzhauses“ geprägt: Nachdem in der vorangegangenen Stadtratssitzung die Machbarkeitsstudie vom Büro Bettina Kandler Architekten öffentlich präsentiert worden war, soll nun die Beschlussfassung über das weitere Vorgehen – im Kern die Einscheidung „Abriss oder Neubau“ - getroffen werden. Drei Tagesordungspunkte sind dazu angesetzt: Ein Sachstandsbericht (TOP 3.1), Fakten und Abklärungen der vergangenen Wochen und Monate (TOP 3.2) sowie letztlich die Beschlussfassung zur Neuausrichtung (TOP 3.3). Die Sitzungsvorlage zu TOP 3.1 listet unter anderem auf, welche Abklärungen und Untersuchungen, insbesondere im laufenden Jahr 2019, erfolgt waren. TOP 3.2 stellt Auskünfte auf spezielle Anfragen und Abklärungsaufträge des Stadtrates an die Verwaltung zusammen. Vor Beschlussfassung unter TOP 3.3. kommt ein Antrag der Fraktionen SPD/BfD und PWG/FW sowie der Gruppe EBD zur Abstimmung: Beantragt wird eine Absetzung von TOP 3.3, also der Beschlussfassung zur Neuausrichtung („Abriss oder Neubau“). Der Antrag wird äußerst knapp abgelehnt (mit 12:12 Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt). Die Entscheidung zur Neuausrichtung unter TOP 3.3. wird dennoch in dieser Sitzung nicht gefällt: Nach einer Sitzungsunterbrechung zur Beratung wird beschlossen, die Entscheidung noch zurückzustellen, um zuvor im Januar ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und danach die Grundsatzentscheidung zu treffen. Für diese Vertagung spricht sich eine knappe Mehrheit aus (13:11 Stimmen). Der Stadtratsworkshop am 25.01.2020 war Folge dieser Entscheidung bzw. Teil der Umsetzung dieses neuen Beschlusses.

Präsentation der beauftragten Machbarkeitsstudie

07.11.2019
Die Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des Tanzhauses wird öffentlich im Stadtrat präsentiert. Die Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie hatte der Stadtrat zuvor unter anderem in einem Workshop am 6. April 2019 erarbeitet und mit Beschluss vom 7. Mai 2019 festgelegt. Vergeben worden war der Auftrag nach einem Auswahlverfahren am 8. August 2019 an das Büro Bettina Kandler Architekten. Aufgabe der Machbarkeitsstudie war die Untersuchung von insgesamt vier Nutzungsvarianten. Alle Nutzungsvarianten sollten dabei sowohl im Rahmen eines Neubaus als auch im Rahmen einer Sanierung im Bestand untersucht werden, einschließlich der Tiefgarage. Da die Machbarkeitsstudie auch Kosten für alle Varianten zusammenstellt, soll sie als wesentliche Basis für die Entscheidung des Stadtrates zum weiteren Vorgehen dienen. Die Präsentation erfolgt durch die Architektin Dr. Bettina Kandler in öffentlicher Sitzung. Im Anschluss wird die Studie auf der Homepage der Stadt online gestellt.

Vergabe der Machbarkeitsstudie, Info über Sanierungsgrobkosten und Beschlüsse zu alternativen Veranstaltungsorten

08.08.2019
Ein Ferienausschuss beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Tanzhaus: Er war eigens dafür angesetzt worden, um zügig die Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Deren Untersuchungsumfang war zuvor vom Stadtrat konkretisiert worden (Sitzung vom 07.05.19). Da die Regierung die Studie fördert, waren in Absprache mit der Regierung 24 Planungsbüros angeschrieben und Angebote eingeholt worden. Den Zuschlag erteilt der Stadtrat aufgrund von Bewertungskriterien und einer Bewertungsmatrix dem Büro Bettina Kandler Architekten.
Ebenfalls auf der Tagesordnung dieser Ferienausschuss-Sitzung: Die Vorstellung der Grobkosten für eine Generalsanierung. Den Auftrag zu einer solchen groben Kostenermittlung hatte der Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom 28.01.2019 der Verwaltung erteilt und den gewünschten Untersuchungsumfang in seiner darauffolgenden Sitzung vom 19.02.19 konkretisiert. Ziel der Untersuchung sollte – unabhängig von der endgültigen Nutzung – die Schaffung einer Grundlage für die Entscheidung über Sanierung oder Abriss sein.
Und noch ein Themenkomplex steht im Zusammenhang mit der Tanzhaus-Situation auf der Tagesordnung: Die Frage von Übergangsnutzungen für Veranstaltungen. Im Ergebnis spricht sich der Ferienausschuss dagegen aus, Gebäude und Saal übergangsweise für beliebig viele Veranstaltungen zu ertüchtigen; dies angesichts der mit einer solchen Ertüchtigung - ausschließlich für eine übergangsweise Nutzung bis zur Neuausrichtung - verbundenen Kosten, soweit sie überhaupt bereits abzuschätzen sind (z.B. Planung Brandschutzkonzept, bauliche Umsetzung Brandschutzkonzept, etc.). Um aber übergangsweise über Veranstaltungsräume verfügen zu können, wird beschlossen, zum einen maximal sechs Veranstaltungen im Jahr im Tanzhaus zuzulassen, da dies ohne bauliche Ertüchtigung bei Anwesenheit einer Brandwache im genannten zahlenmäßig begrenzten Umfang von sechs Veranstaltungen möglich ist. Zum anderen soll die Neudegger Sporthalle zur Sport- und Veranstaltungshalle erweitert werden – so ein weiterer Beschluss.
Und noch etwas steht jetzt fest: Die Tanzhaus-Tiefgarage wird gesperrt. Dies nicht aufgrund von Statik-Problemen der Tiefgarage selbst, sondern vorsorglich aufgrund einer nicht auszuschließenden Gefahrensituation im Fall eines Brandes in den darüber liegenden Stockwerken.

Zwischenstand zu Brandschutzmaßnahmen und Vergabe-Ablauf für Machbarkeitsstudie im Stadtrat

11.07.2019
In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 11.07.19 gibt es einen Zwischenstand zu neuen Erkenntnissen bei den Brandschutzmaßnahmen, die für eine übergangsweise Nutzung des Saales für beliebig viele Veranstaltungen notwendig wären: Die Ertüchtigungsmaßnahmen, die für den Brandschutz durchgeführt werden müssten, wären deutlich umfangreicher als bislang angenommen. Zu diesem Schluss kommt der Prüfsachverständige, dem das bislang vorliegende und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 03.04.19 vorgestellte Brandschutzkonzept vorgelegt wurde. Bemängelt werden vom Prüfsachverständigen beispielsweise das Fehlen eines Lüftungskonzeptes und einer Brandmeldeanlage. Zudem hat sich bei einer im Zuge dieser Nachforderungen notwendigen Begehung gezeigt, dass verschiedene Rohrdurchführungen nicht mit Brandabschottungen versehen sind. Das Fazit: Ein Konzept für Übergangsnutzungen würde deutlich komplizierter und kostenintensiver, als zuerst angenommen, und wäre im laufenden Jahr nicht mehr realisierbar. Parallel wird an einer Nutzungsänderung für die Neudegger Turnhalle, als alternativer Veranstaltungsort, gearbeitet.
Die Ergebnisse der beauftragten Grobkosten einer Sanierung werden für Anfang August angekündigt (Vorstellung erfolgte in der Ferienausschuss-Sitzung vom 08.08.2019). Bezüglich der gewünschten Machbarkeitsstudie wird das Procedere bei der Ausschreibung, in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, vorgestellt (Beauftragung erfolgte in der Ferienausschuss-Sitzung vom 08.08.2019).

Stadtratsbeschlüsse zu Nutzungsvarianten und zur Angebotseinholung für Machbarkeitsstudie

07.05.2019
Die Nutzungsüberlegungen und –varianten, die der Stadtrat in seinem Tanzhaus-Workshop am 6. April 2019 erarbeitet hatte und die in öffentlicher Sitzung am 11. April 2019 vorgestellt worden waren, werden heute in konkrete Beschlüsse gefasst: Mehrheitlich beschließt der Stadtrat, dass bei der Neuausrichtung des Tanzhauses ein Stadtsaal enthalten sein soll, dass Einzelhandelsflächen bei der Neuausrichtung nicht geschaffen werden sollen und dass eine Unterbringung der Musikschule nicht weiterverfolgt werden soll. Zum anderen gibt es Beschlüsse zum weiteren Vorgehen, konkret zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie: Diese hat zum Ziel, einen Kostenvergleich der Umsetzung verschiedener Nutzungsvarianten im Bestand versus bei einem Abriss und Neubau zu erhalten. Welche Varianten im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie untersucht werden sollen, legt der Stadtrat ebenfalls fest: In allen Varianten soll die Unterbringung eines Stadtsaales sowie der Tourist-Info mit Kulturbüro berücksichtigt werden. Ein weiterer Beschluss legt fest, welche Nutzungsvarianten, über die gemeinsame Basis mit Stadtsaal, Tourist-Info und Kulturbüro hinaus, zu untersuchen sind. Diese Varianten beinhalten beispielsweise zusätzlich ein öffentliches Café, Tagungsräume oder in einer weiteren Variante die Unterbringung eines Hotels mit zusätzlichen Seminarräumen. Die Untersuchung der Tiefgarage ist in allen Varianten der Machbarkeitsstudie ebenfalls beinhaltet.

Information des Bauausschusses über Brandschutzmaßnahmen mit Kostenermittlung

03.04.2019
In nicht-öffentlicher Sitzung wird der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss über den aktueller Stand bei Thema „Brandschutzmaßnahmen für eine Übergangsnutzung“ informiert: Um bis zum Fertigstellung eines neuen Tanzhauses – sei es in der Variante einer Sanierung oder in der Variante eines Neubaus – Saal und Tiefgarage für mehr als derzeit nur sechs Veranstaltungen nutzen zu können, ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung notwendig. Für diese Ertüchtigung ist zudem ein Bauantrag zu stellen, da das Gebäude beim Bau in den 70er Jahren abweichend von den damals genehmigten Bauantragsunterlagen errichtet wurde. Geschätzte Grobkosten für diese brandschutztechnische Ertüchtigung, die unter anderem den Einbau von 31 Brandschutztüren umfassen würde: ca. 180.000 Euro – so der Erkenntnisstand in dieser Bauausschusssitzung vom 3. April 2019. Es handelt sich um eine Bekanntgabe; Beschluss über die Maßnahme ist in dieser Sitzung noch nicht zu fassen.

Im Verlauf weiterer Abklärungen und der Prüfung durch einen Sachverständigen wird sich zeigen, dass diese Ertüchtigungsmaßnahmen für eine Übergangsnutzung sowohl teurer als auch zeitintensiver sein werden, als angenommen; siehe Eintrag zum 11.07.2019. Nachdem die geschätzten Kosten dann bei über 600.000 Euro liegen, beschließt der Ferienausschuss am 8. August 19, diese Ertüchtigungsvariante nicht weiterzuverfolgen; siehe Eintrag zum 08.08.2019, TOP 3 „Übergangsnutzungen“

Vorstellung der Workshop-Ergebnisse

11.04.2019
Der erste Tagesordnungspunkt in dieser öffentlichen Sitzung des Stadtrates ist die Zukunft des Tanzhauses, mit inhaltlich mehreren Aspekten: Bezüglich dem aktuellen Stand der Übergangsnutzung von Stadtsaal und Tiefgarage wird über das erstellte Brandschutzkonzept zur brandschutztechnischen Ertüchtigung informiert und darüber, dass dies im nächsten Schritt nun einem Prüfsachverständigen vorgelegt werden muss. Bezüglich der vom Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.19 beschlossenen Grobkostenschätzung wird informiert, dass die Ingenieurbüros beauftragt wurden - mit dem Untersuchungsumfang, den der Haupt- und Finanzausschuss am 19.02.19 konkretisiert und festgelegt hatte. Auch über die von Ausschuss gewünschte Abklärung von Fördermöglichkeiten für den Fall einer Sanierung wird Auskunft gegeben. Hauptpunkt ist aber die Präsentation der Ergebnisse des Stadtrats-Workshops zum Tanzhaus, der wenige Tage zuvor, am 6. April stattgefunden hatte: Diese Ergebnisse stellt die Agentur empirica vor, die den Workshop moderiert hatte. Die Präsentation zeigt die Nutzungsvarianten, die der Stadtrat im Workshop erarbeitet hat. Auch das weitere Vorgehen wird besprochen: In seiner nächsten Sitzung soll der Stadtrat Beschlüsse dazu fassen, welche Varianten und Nutzungen weiterverfolgt werden sollen und welche nicht. Dies unter anderem als Untersuchungsbasis für die Machbarkeitsstudie, über deren Durchführung ebenfalls in der kommenden Sitzung Beschluss gefasst werden soll.

Stadtrat trifft sich zu Workshop zur Zukunft des Tanzhauses

06.04.2019
Der Stadtrat findet sich außerhalb der Sitzungsroutine zu einem Workshop zusammen, um sich zur Zukunft und Neuausrichtung des Tanzhauses zu beraten und die weiteren Weichen zu stellen. Der Workshop findet unter externer Moderation der Agentur empirica statt. Bereits im Vorfeld des Workshops waren alle Fraktionen und Gruppen darum gebeten worden, ihre Vorstellungen zu möglichen Nutzungen zu skizzieren und soweit möglich ihre Präferenz bei der Frage Sanierung des Bestands versus Abriss und Neubau zu äußern. Von verschiedenen Mitarbeitern der Verwaltung und städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise der Musikschule und der Stadtbibliothek, gibt es im Workshop Impulsvorträge und Gelegnheit zum direkten Austausch.
Bei der Fragestellung von weiterzuverfolgenden Nutzungen wird im Workshop ein gemeinsamer Nenner gefunden: Einhellig wird ein Stadtsaal oder ein Multifunktions-Veranstaltungssaal am bestehenden Standort vorgesehen, zu dem sich kulturelle Einrichtungen gruppieren sollen - in Form einer Kombination von Service-Einrichtungen von Tourist-Info und Kulturbüro. Auf dieser gemeinsamen Basis werden Varianten ausgearbeitet, bei denen unterschiedliche weitere Nutzungen hinzukommen. Bezüglich der Frage Bestandssanierung versus Neubau ergibt ein Stimmungsbild eine klare Tendenz für einen Abriss: Dieser würde freiere und vielfältigere Planungen ermöglichen. Ebenso überwiegend zeigte sich jedoch auch der Wunsch, für diese zentrale Entscheidung dennoch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie abzuklären, was die Umsetzung der jeweiligen Varianten einerseits bei einer Bestandssanierung andererseits im Rahmen eines Neubaus kosten würde. Auch berücksichtigt werden sollen dabei die Fördermöglichkeiten.
Nach dem Workshop informiert eine Pressemitteilung über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen. Angekündigt wird auch, diese Ergebnisse kurz darauf, in der Stadtratssitzung am 11. April, öffentlich vorzustellen.

Bürgerinformations-Veranstaltung zum Tanzhaus

20.02.2019

Am 20. Februar (ursprünglich geplant am 30.1., krankheitsbedingt verschoben) findet eine Bürgerinformations-Veranstaltung zum Tanzhaus-Sachstand statt. Rund 150 Bürgerinnen und Bürger sind dazu ins Forum für Bildung und Energie (VHS-Gebäude) gekommen. Oberbürgermeister Armin Neudert berichtet zunächst gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung über Erkenntnisse zum baulichen Zustand des Gebäudes, einschließlich der Feststellung, dass das zweite Geschoss der Tiefgarage weiter als gedacht in den Merkurplatz hineinragt („Auskragung“).

Für einen Überblick werden die bisherigen Nutzungen des Gebäudes in einer Grafik aufgezeigt. Anschließend legt Oberbürgermeister Neudert zwei mögliche Nutzungsvarianten dar: Gesetzt ist dabei ein Stadtsaales im Obergeschoss. Als Publikumsmagnet im Erdgeschoss könnten eine Gastronomie und das Front-Office der Tourist-Info untergebracht werden, in den weiteren Obergeschossen entweder Tagungsräume oder Büros und Praxen. All diese Nutzungsmöglichkeiten seien sowohl im Bestand als auch in einem Neubau an gleicher Stelle grundsätzlich vorstellbar, so der Oberbürgermeister. Die Entscheidung über Sanierung im Bestand versus Neubau sei dabei auch unter Abwägung der Kosten zu treffen.

Zur Nutzung des Stadtsaales legt der städtische Rechtsdirektor Lodermeier dar, dass das Bestandsgebäude an zahlreichen Stellen von den genehmigten Plänen abweiche – mit Folgen für den Brandschutz. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung und unter entsprechenden Auflagen könne die Stadt derzeit maximal sechs Veranstaltungen genehmigen. Ob und wann weitere Veranstaltungen zugelassen werden können, werde derzeit im Rahmen des Baurechtes abgeklärt.

In den Bürgerinfo-Veranstaltung wird auch über das weitere Vorgehen informiert: Der Stadtrat möchte im April im Rahmen eines Workshops klären, welcher Weg weiterverfolgt werden soll. Parallel dazu hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, Gutachten für eine weitere Abklärung des Gebäudezustandes einschließlich einer Grobkostenschätzung zur Sanierung in Auftrag zu geben.

Hauptausschuss konkretisiert Umfang der Grobkosten-Ermittlung

19.02.2019
In nicht-öffentlicher Sitzung konkretisieren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses den Umfang der Grobkosten-Ermittlung, deren Erstellung in der vorangegangenen Sitzung beschlossen worden war. Diese Grobkosten-Ermittlung soll einen Anhaltspunkt dafür liefern, was eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes kosten würde und sie soll unabhängig von der endgültigen Nutzung als Grundlage für eine Entscheidung über Sanierung oder Abriss dienen. Infrage kommen aufgrund der nicht feststehenden Nutzungen nur einzelne Untersuchungsaspekte, beispielsweise die Tiefgarage oder die Gebäudehülle betreffend. Die Festlegung der Untersuchungsaspekte ist auch für die Auftragsvergabe notwendig.

Der Ausschuss konkretisiert deswegen in seinem Beschluss den Umfang der Grobkosten-Ermittlung und beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zu folgenden Aspekten in Auftrag zu geben: „Untersuchung der Gebäudehülle beginnend bei der Tiefgarage bis zum Dach inklusive Fassade ohne Haustechnik inklusive aller statischen Bauteile unter Berücksichtigung bestehender Untersuchungen (letztendlich Zustandsermittlung des Ganzen) plus falls Schäden vorhanden sind, die Sanierungskosten zum Status Quo.“

Ebenfalls beschlossen wird in dieser Sitzung, dass die Grobkosten-Untersuchung eine Entscheidungshilfe für die Frage Sanierung versus Neubau sein soll, dass diese Grundsatzentscheidung jedoch nicht aufgrund des Kostenergebnisses zwingend gefällt werden soll.

Hauptausschuss beauftragt Verwaltung mit Grobkosten-Ermittlung

28.01.2019
In nicht-öffentlicher Sitzung beauftragen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Verwaltung, eine Voruntersuchung zur Ermittlung der Grobkosten für eine Generalsanierung zu veranlassen. Diese Untersuchung soll unabhängig von der endgültigen Nutzung als Grundlage für die Entscheidung über eine Sanierung oder einen Abriss erfolgen.

Den Umfang dieser Untersuchung wird der Ausschuss in seiner darauffolgenden Sitzung konkretisieren, siehe Eintrag zum 19.02.2019

Überlegungen des OB und der Verwaltung zu Nutzungsvarianten im Ausschuss

24.01.2019
In nicht-öffentlicher Sitzung diskutieren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses mögliche Nutzungen und Ideen zum Tanzhaus. Denn zum einen steht seit Ende vergangenen Jahres fest, dass der angestrebte Verkauf an einen Investor nicht zustande kommen wird, zum anderen hat der Stadtrat daraufhin in seiner Sitzung am 12. Dezember beschlossen, dass das Gebäude im Besitz der Stadt verbleiben soll. Oberbürgermeister Neudert stellt dem Ausschuss zwei Nutzungsüberlegungen vor, die er gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitet hat. Sie sollen als Idee auch auf der Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert werden, die für den 30. Januar angesetzt ist. Der Ausschuss kommt überein, über die weitere Vorgehensweise in seiner nächsten Sitzung, die bereits wenige Tage darauf am 28.01. stattfindet, zu beraten.

Stadtrat beschließt: Tanzhaus bleibt künftig im Eigentum der Stadt

12.12.2018:
Nachdem Ende November der angestrebte Verkauf an einen Investor nicht zustande kam, steht auf der heutigen Tagesordnung des Stadtrates eine wichtige Grundsatzentscheidung: Soll das Tanzhaus erneut zum Verkauf angeboten werden, im Rahmen eines Bieterverfahrens, oder im Eigentum der Stadt verbleiben? Oberbürgermeister Neudert trägt den aktuellen Sachstand vor und blickt dabei auch auf den bisherigen Prozess zurück: Ziel des Stadtrates bei seinem Verkaufsbeschlusses am 13.07.17 sei es gewesen, durch Veräußerung an den Investor das Haus wieder zu aktivieren und damit auch einen Betrag für die Belebung der Innenstadt zu leisten. An der Umsetzung des Verkaufsbeschlusses war seitdem intensiv gearbeitet worden. Da sich im Verlauf der Abklärungen und Verhandlungen dieser insgesamt rund eineinhalbjährigen Verhandlungsphase jedoch ein deutlich größerer Sanierungsaufwand ergeben hatte, war dem Investor beim Kaufpreisangebot zwar noch einmal entgegen gekommen worden, doch dieser hat den Kauf aus wirtschaftlichen Gründen letztlich abgesagt. Oberbürgermeister Neudert plädiert abschließend für eine Lösung für das Tanzhaus in eigener Hand. Anschließend geben vor der Beschlussfassung alle Fraktionen und Gruppen Stellungnahmen ab. In diesen thematisieren die Redner teils bereits die Frage, ob eine Sanierung des Bestandes oder ein Neubau zielführender sei. Gemeinsamer Nenner ist jedoch, nicht erneut den Weg eines Verkaufes zu gehen. Dementsprechend fällt ein einstimmiger Beschluss dafür, das Tanzhaus im Eigentum der Stadt zu belassen.

Verkaufsverhandlungen gescheitert

30.11.2018:
Nach knapp eineinhalbjährigen Verhandlungen muss die Stadt mitteilen: Der potentielle Käufer des Tanzhauses hat sein Interesse zurückgezogen. In seiner Absage erläutert der Investor, dass er die Entscheidung aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen habe. Hintergrund sei insbesondere der bauliche Zustand von Haus und Tiefgarage, wie er sich im Lauf der zurückliegenden Abklärungen darstellte.
Der Stadtrat hatte kurz zuvor aufgrund der aufgetretenen baulichen Mängel sein Angebot an den Interessenten noch einmal nachgebessert und zugleich eine definitive Entscheidung des Kaufinteressenten noch im laufenden Jahr gefordert. Die Kommunikation der gescheiterten Verkaufsverhandlung erfolgt in Absprache mit den Fraktions- und Gruppensprechern mittels einer Pressemitteilung. Darin informiert Oberbürgermeister Armin Neudert auch darüber, dass ihm daran gelegen ist, die Situation des Tanzhauses für die Bürgerschaft in allen Facetten nachvollziehbar zu machen. Dies sei jetzt sehr viel einfacher möglich, da Rat und Verwaltung nicht mehr an die Verschwiegenheit im Rahmen laufender Verkaufsverhandlungen gebunden seien. In diesem Sinne wird eine Bürgerinformationsveranstaltung angekündigt. Verschiedene Fragen rund um die Verkaufsverhandlungen und die Situation des Hauses thematisiert auch bereits die Pressemitteilung vom 30.11.2018.

Bauausschuss stimmt Planungskonzept des Kaufinteressenten zu

15.03.2018:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschäftigt sich in öffentlicher Sitzung mit einem Vorbescheids-Antrag des Kaufinteressenten: Der Antrag umfasst Fragen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Umbaumaßnahmen im Falle eines Kaufabschlusses, zur Zulässigkeit nach der Donauwörther Altstadtsatzung und zu ablösenden Stellplätzen. Dargelegt wird in der Sitzung, dass Fragen bezüglich des Brandschutzes – insbesondere hinsichtlich des Bestandsschutzes bei Brandschutzaspekten – noch nicht abschließend geklärt werden konnten. In der Schilderung des Sachverhaltes wird das Nutzungskonzept des potentiellen Käufers dargelegt und rechtlich bewertet. Im Ergebnis stimmt der Bau- Planungs- und Umweltausschuss der vorgelegten Planung mit den dargestellten Abweichungen von der Gestaltungssatzung zu und gibt auch für die Ablösung von Stellplätzen grünes Licht.