Geburt
Erstbeurkundung Neugeborener
Geburtsanzeige durch die Geburtsklinik
In der Krankenhausverwaltung melden Sie Ihr Baby an, die Geburtsanzeigen werden gesammelt jeden Dienstag an unser Standesamt weitergeleitet.
Mündliche Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt erfolgt direkt hier im Standesamt.
PDFs zum Download
Urkunden werden standardmäßig im Standesamt vorbereitet (kostenfrei für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse; 2 Urkunden zur eigenen Verwendung kosten 20 €) und können danach abgeholt werden.
Rufen Sie am besten vorher an, ob die Geburt Ihres Kindes schon fertig beurkundet ist oder ob noch Unterlagen fehlen.
Vaterschaftsanerkennung
- Vor Geburt des Kindes möglich
- Anlässlich der Geburtsbeurkundung
- Nach Geburtsbeurkundung
Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, haben ohne Vaterschaftsanerkennung rechtlich noch keinen Vater. Eine Vaterschaftsanerkennung besteht grundsätzlich aus der Anerkennungserklärung des Vaters und der Zustimmungserklärung der Mutter. Die Erklärung ist möglich im Standesamt, Jugendamt oder beim Notar( bei Jugendamt und Notar ist auch die Begründung gemeinsamer Sorge möglich, das Standesamt kann keine Sorgeerklärung beurkunden).
Zur Beurkundung der Erklärungen bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters mit.
Lautet der Familienstand der Mutter z.B. nicht ledig oder gibt es Auslandsbezug, ist ein Beteiligter minderjährig, informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt über weitere erforderliche Unterlagen.
Name
- Vorgeburtliche Erklärungen und anlässlich der Geburtsbeurkundung
- Nach Geburtsbeurkundung
Bitte kontaktieren Sie uns persönlich, da die Möglichkeiten von Fall zu Fall verschieden sind.
Nachbeurkundung
Geburten von Deutschen im Ausland können auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Zuständig ist in der Regel das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers. Unterlagen sind vorzulegen wie bei einer Erstbeurkundung im Inland. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage.