Planverfahren
Auskunft zum Flächennutzungsplan und zu allen Bebauungsplänen der Stadt Donauwörth erhalten Sie bei:
Herr Fischer Abteilung Stadtplanung
Stadtbauamt im Rathaus
1. Stock, Zimmer 112
Telefon: 0906/789-615
Fax: 0906/789-649
bernd.fischer@donauwoerth.de
oder
Herr Schwartz
Abteilung Stadtplanung
Stadtbauamt im Rathaus
1. Stock, Zimmer 112
Telefon: 0906/789-615
Fax: 0906/789-649
marco.schwartz@donauwoerth.de
Übersicht über rechtskräftige Bebauungspläne
Baurechtskarte
Die folgende Baurechtskarte gibt einen Überblick hinsichtlich aller in der Großen Kreisstadt Donauwörth seit 1958 aufgestellten Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen und förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.
Bei Bedarf können Bebauungspläne auch per E-Mail bei Herrn Fischer oder Herrn Schwartz angefordert werden.
Laufende Verfahren
Bebauungsplan "Recyclinghof Binsberg"Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Donauwörth hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 beschlossen, den Bebauungsplan „Recyclinghof Binsberg“ aufzustellen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Recyclinghof Binsberg“ ist die vom Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) geplante Errichtung eines Recyclinghofes mit Kompostieranlage direkt südlich anschließend an die bestehende Deponie Binsberg. Die Planungen sehen Folgendes vor:
Von der bestehenden Zufahrtsstraße zur Deponie Binsberg zweigt unmittelbar vor der Einfahrt zur Deponie westlich die geplante Zufahrt zum Recyclinghof ab. Im Norden des Plangebietes befindet sich der Recyclinghof mit einer Unterstellanlage für Sammelcontainer. Im Süden ist die Anlage eines Grünsammelplatzes von etwa 1.850 m² Grundfläche geplant. Im westlichen Abschnitt befindet sich die Kompostieranlage mit angeschlossenem Hallenbereich. Zudem befindet sich an der westlichen Grenze des Bebauungsplans ein Standort für einen Sickerwasserbehälter sowie ein Regenrückhaltebecken. Um mögliche Immissionen auf die südlich angrenzende Bebauung zu vermeiden und um den Recyclinghof in das Landschaftsbild zu integrieren, ist an der südlichen Grenze des Geltungsbereichs die Anlage eines bepflanzten Erdwalls geplant.
Der Bebauungsplanumgriff wird folgendermaßen begrenzt:
• Im Norden durch das Grundstück des bestehenden Recyclinghofes (Flst.-Nr. 543, Gemarkung Berg),
• Im Osten durch die bestehende Zufahrt zum Recyclinghof (Flst.-Nr. 526, Gmkg. Berg) sowie das Grundstück mit der Flst.-Nr. 528 (Gmkg. Berg),
• Im Süden durch Teilflächen der Flurstücke 526 und 527 (jeweils Gmkg. Berg),
• Im Westen durch Teilflächen der Flurstücke 526, 527 und 543 (jeweils Gmkg. Berg).
Der Bebauungsplan hat eine Größe von etwa 1,1 Hektar und umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 526, 527 und 543 der Gemarkung Berg.
Der Entwurf des Bebauungsplans – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht – liegt in der Zeit vom
02.01.2012 bis einschließlich 03.02.2012
im Stadtbauamt der Stadt Donauwörth, Rathausgasse 1, 1. Stock, Zimmer 112, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorliegenden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Donauwörth, den 02.01.2012
Armin Neudert
Oberbürgermeister




