Wie erhalte ich eine Urkunde?
Wer erhält eine Urkunde?
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (beispielsweise bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, beispielsweise Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Wie erhalte ich eine Urkunde?
Sie können Urkunden über nachfolgende, blau unterlegte links ordern, die Urkunden per E-Mail anfordern oder das Bestellformular ausdrucken, ergänzen und per Fax oder Post an das Standesamt Donauwörth senden. Achtung! Ihre Bestellung wird unverschlüsselt über das Internet dem Standesamt Donauwörth übermittelt.
Was kostet eine Urkunde?
Die Gebühren sind landesrechtlich durch das Kostengesetz geregelt. Jede Urkunde oder beglaubigte Register-Abschrift kostet 10,-- Euro.
Für die Bestellung von z.B. drei Geburtsurkunden sind also 30,-- Euro zu bezahlen.
Zusätzliche Kosten und Gebühren entstehen Ihnen in der Regel nicht.
Muss allerdings ein Eintrag wegen ungenauer oder unvollständiger Angaben erst gesucht werden, können zusätzliche Kosten von bis zu 100,-- Euro anfallen.
Hinweis:
Bei den Internetseiten "standesamtauskunft.de" und "standesamt.com" handelt es sich um kostenpflichtige Angebote eines privaten Betreibers, nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter.
Wie bezahle ich die Urkunde?
VorkasseWenn Sie die entsprechenden Gebühren (z.B. 10,--€ für 1 Urkunde) vorab (Vorkasse) auf eines der Konten der Stadt Donauwörth überweisen, senden wir Ihnen die gewünschten Urkunden nach Eingang der Gebühren zu.
Unsere Bankverbindungen
Stadt Donauwörth - Stadtkasse
Sparkasse Donauwörth Kto. 190 001 065 BLZ 722 501 60
IBAN DE 34 7225 0160 0190 0010 65 BIC(Swift) BYLADEM1DON
Raiffeisen-Volksbank Donauwörth Kto. 3 200 140 BLZ 722 901 00
IBAN DE 44 7229 0100 0003 2001 40 BIC(Swift) GENODEF1DON
Welche Urkunden kann ich bestellen?
(Klicken Sie auf die nachstehend gewünschte Urkundenart, um das entsprechende Bestellformular ausfüllen zu können)Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten sie daher ausschließlich bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Vom Standesamt Donauwörth erhalten Sie Personenstandsurkunden aus Donauwörth, sowie den Stadtteilen und früher selbständigen Gemeinden Auchsesheim, Berg, Nordheim, Riedlingen, Schäfstall, Wörnitzstein oder Zirgesheim.
Mehrsprachige (internationale) Ausfertigungen der Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sind möglich.
Geburtsurkunde
für eine Eheschließung im Ausland, zur Schulanmeldung, Studium, Staatsexamen, zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Behörden, u.a.m.Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland. Dieser Registerauszug enthält gegenüber der Geburtsurkunde zusätzliche Angaben wie z.B. Adoptionsvermerke, Namensänderungen, u.a.m. Ideal auch, wenn Sie Ihre Geburtszeit erfahren möchten.
Eheurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung zusätzlich, wenn Sie schon einmal verheiratet waren.
Sterbeurkunde
Ich möchte eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden.
Für die Verwendung von Personenstandsurkunden im Ausland werden nach internationalen Vereinbarungen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Empfänger der Urkunde über die dortigen gesetzliche Vorgaben und Wünsche.In der Regel reicht es, wenn Sie eine mehrsprachige, internationale Urkunde in den Sprachen Deutsch / Englisch / Französisch / Niederländisch / Italienisch / Portugiesisch / Serbisch / Griechisch / Türkisch / Polnisch / Spanisch vorlegen (Anforderung siehe weiter oben).
... und brauche dafür eine Beglaubigung, dass diese echt ist.
Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird durch eine "Legalisation" oder durch eine "Apostille" bestätigt.Die Apostille ist ein Beglaubigungsvermerk auf der Urkunde, den im Bereich des Standesamtes Donauwörth nach Vorlage beim Landratsamt die Regierung von Schwaben in Augsburg anbringt.
Wird eine Legalisation benötigt, ist die Urkunde noch der Auslandsvertretung des Landes vorzulegen, in dem die Urkunde Verwendung finden soll.
In jedem Fall wird die Urkunde zunächst im Standesamt ausgestellt.
Unter "Dienstleistungen" auf dieser homepage finden Sie weitergehende Informationen.
Ich brauche eine Urkunde aus dem Ausland.
Urkunden aus dem Ausland erhalten Sie vom Standesamt des Registrierungsortes der Geburt, Eheschließung oder des Sterbefalls. Sie können aber auch über die Auslandsvertretung des betreffenden Staates in Deutschland beschafft werden. Weitergehende Informationen und Möglichkeiten der Beschaffung erhalten Sie auch über die Internetseiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.Für die Beschaffung genealogischer Dokumente für private Zwecke wenden Sie sich an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände, Schloßstr. 12, 50321 Brühl.




