Heiraten
Sie wollen heiraten?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist Ihr Wohnortstandesamt zuständig. Die Eheschließung selbst kann in jedem beliebigen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.
Im Donauwörther Standesamt wird Ihre Hochzeit zu einem Festtag mit bleibender Erinnerung. Das Standesamt in "Nordschwabens freundlicher Mitte", an der "Romantischen Straße" gelegen, bietet mit seinem Ambiente den richtigen Rahmen für Ihren individuell gestalteten Hochzeitstag (z.B. im Rahmen eines Stadtfestes).
Für ein dazugehöriges Rahmenprogramm steht Ihnen die Donauwörther Gastronomie sowie die Touristinformation mit Auskünften gerne zur Verfügung. Räumlichkeiten für Empfang und Feier mit ca. 40 Plätzen können z.B. im Gewölbekeller des Hauses angemietet werden.
Verbinden Sie den "Schönsten Tag in Ihrem Leben" mit einem Aufenthalt oder Urlaub in der alten Freien Reichsstadt an der noch jungen Donau mit einer Fülle von Sehenswürdigkeiten, Freizeit- und Erholungsangeboten.
Reservieren Sie rechtzeitig Ihren Trauungstermin - am besten telefonisch oder per E-mail.
Wann kann ich in Donauwörth heiraten?
Montag bis Freitag 9:00 Uhr – 12:00 UhrMontag bis Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr.
Am dritten Samstag eines jeden Monats 9:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Welche Formalitäten sind zu erledigen ?
Zunächst ist eine Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnortes unbedingt erforderlich. Diese Anmeldung soll von beiden Verlobten gemeinsam und persönlich erfolgen. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Sie kann daher frühestens 6 Monate vor Ihrem Eheschließungstermin erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. bei beruflicher Verhinderung kann einer der Verlobten mit einer Vollmacht die Eheschließung allein anmelden.Welche Unterlagen und Dokumente brauche ich ?
Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die Sie bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.Sie sind deutsch, volljährig und waren noch nicht verheiratet ? Dann bringen Sie bitte mit:
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung für die Eheschließung. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes (bitte keine Anmeldebestätigung).
- Neu ausgestellte (nicht älter als 6 Monate), beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht das Stammbuch der Eltern, auch keine Geburtsurkunde). Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Bei Geburt im Ausland ist eine Geburtsurkunde erforderlich, die entweder mehrsprachig als internationale Ausfertigung erstellt wird oder durch einen deutschen vereidigten Übersetzer nach ISO-Norm übersetzt werden muss. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch die Regelungen bezüglich Apostille und Legalisation (siehe bei "Dienstleistungen").
dann besorgen Sie sich bitte zusätzlich von dem Standesamt, bei dem Sie schon einmal geheiratet haben, eine beglaubigte Abschrift des nun als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben ...
dann bringen Sie zusätzlich eine Geburtsurkunde des Kindes mit.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung dürfen die vorgenannten Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein.
Bei anderen persönlichen Voraussetzungen ändern sich die erforderlichen Unterlagen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit dem Standesamt in Verbindung, bei dem Sie die Anmeldung vornehmen.
Ich will im Ausland heiraten
Bei Eheschließung im Ausland oder bei Eheschließung mit einem nichtdeutschen Staatsangehörigen erhalten Sie weitere Informationen vom Auswärtigen Amt, vom zuständigen Konsulat oder am besten von dem Standesamt, bei dem Sie heiraten (siehe auch "Ehefähigkeitszeugnis" im Abschnitt "Dienstleistungen"). Ganz besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Informationen über die Besonderheiten und rechtlichen Folgen bei der Eheschließung mit Auslandsberührung (z.B. Registrierung, Namensführung, Mehrehe, Güterstand, Status der Kinder).Ich will kirchlich heiraten
Viele Brautpaare heiraten (auch) kirchlich. Seit 1. Januar 2009 ist eine standesamtliche Trauung nicht mehr Voraussetzung für die kirchliche Trauung.- Seminare zu Partnerschaft und Kommunikation
- Alle Informationen rund um die kirchliche Trauung
- Vorbereitungstage für Brautpaare
- Begleitung, Seelsorge, Information
Unser Tipp
NamensrechtBereits vor der Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich Gedanken machen, welchen Namen Sie künftig führen wollen. Eine wichtige Entscheidung. Bedeutet dies doch, dass Sie diesen Namen meist bis ans Ende Ihres Lebens tragen.
Der Gesetzgeber lässt viele Möglichkeiten zu. Fragen Sie ganz einfach bei Ihrem Standesamt nach und Sie erhalten Ihre ganz persönlichen Informationen.
Trauzeugen
Zeugen werden im Standesamt nicht mehr gebraucht. Nach wie vor können Sie aber nach altem Brauch Trauzeugen mitbringen.
Güterstand
Mit der Eheschließung leben die Ehepartner automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es noch die Form der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Diese müssen vertraglich vereinbart werden. Es ist sinnvoll, sich bei Bedarf Informationen und Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu holen.
Reisepass, Personalausweis
Denken Sie daran, dass Sie je nach Namenswahl oder auch Adressenänderung Ihren Personalausweis und/oder Reisepass ändern lassen müssen. Gerade im Zusammenhang mit einer Reise in die Flitterwochen können Sie den neuen Ausweis schon vor der Hochzeit im Passamt oder Bürgerbüro beantragen. Fragen Sie nach.
Und danach?
Ab in die Flitterwochen.
Wenn dann so langsam der Alltag einkehrt, muss die Steuerklasse geändert werden und der neue Name oder auch die neue Adresse bekannt gegeben werden wie z.B. bei Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank (neue Bankkarte), Versicherungen, Telefonbuch, Vereine und Mitgliedschaften, Visitenkarten, Fahrzeugbrief, ....
Weitere Informationen
Herr Nusser Tel 0906 789 360
Frau Haselmayr Tel 0906 789 361
Besuchen Sie auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochzeitsfeier
Herr Nusser Tel 0906 789 360
Frau Haselmayr Tel 0906 789 361
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