1. Bau- und Energieberatung im Stadtbauamt Donauwörth
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,einmal im Monat können Sie im Stadtbauamt Fragen zu Bauvorhaben aller Art, zu den Genehmigungsverfahren und zum Thema Energieeinsparen bei Gebäuden stellen.
Die Beratung findet an folgenden Tagen von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr statt:
- Dienstag, den 24.01.2012
- Dienstag, den 14.02.2012
- Dienstag, den 20.03.2012
- Dienstag, den 17.04.2012
- Dienstag, den 15.05.2012
- Dienstag, den 12.06.2012
- Dienstag, den 10.07.2012
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Nutzen Sie diese Dienstleistung der Stadt, um Ihr Bauvorhaben rasch, unkompliziert und zur Zufriedenheit aller Beteiligten realisieren zu können! Zur Bauberatung kommen Sie bitte ins Stadtbauamt, 1.Stock, Zimmer Nr. 113. Die Energieberatung findet im Erdgeschoss, Zimmer Nr. 012, statt.
2. Katasterauszug zur Bauvorlage
Ein wesentlicher Bestandteil von Baueingaben ist der Auszug aus dem Katasterkartenwerk. Mit Hilfe des Online-Dienstes erhalten Bauherren auf Antrag bei der Stadt Donauwörth, Stadtbauamt, Tel.: (0906) 789-663 einen Katasterauszug zur Bauvorlage.Hierdurch kann der zusätzlich notwendige Gang zum Vermessungsamt und die amtliche Beglaubigung in vielen Fällen entfallen. Der Bürger erhält einen Auszug, in dem zur Katasterkarte auch die aktuelle Eigentümer- und Nachbarinformationen enthalten sind.
Für die Abgabe von Katasterauszügen werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren je Auszug, der aus einem Katasterausschnitt sowie den erforderlichen Eigentümerangaben besteht, betragen € 30,-- und sind vor Ausgabe der Katasterauszüge bei der Stadtkasse Donauwörth einzuzahlen.
3. Gesetzestexte Bayerische Bauordnung und Bauantragsformulare
Die Bayerische Bauordnung und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Verordnung- und Regelungswerke können im Internet unter:Bayerische Bauordnung (externer Link zur Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren)
eingesehen sowie sämtliche Bauantragsformulare (Formulare; externer Link zur Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren) heruntergeladen werden.
Die Stellplatzsatzung gilt allgemein für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Donauwörth.
Für Bauvorhaben im Altstadtbereich sind folgende Satzungen der Stadt Donauwörth zu beachten:
- Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich
- Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung im Altstadtbereich




