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Wappen Donauwörth
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gewerbesteuer

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtsteueramt
Herr Jürgen Ritter
Rathaus Altbau,
Erdgeschoß, Zimmer-Nr. 008

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Um Terminabsprache wird gebeten.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Hebesatz
Der Hebesatz beträgt seit 2004 360 %
(Vorjahre: 1990 - 2003: 350%)

Änderung von Steuerbescheiden
Gewerbesteuermessbescheid bzw. Zerlegungsbescheid stellen für die hebeberechtigte Gemeinde bindende Grundlagenbescheide dar; eine Abweichung von dem darin getroffenen Regelungsgehalt ist unzulässig.
Deshalb können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) nur durch Anfechtung dieses Grundlagenbescheides, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (" 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Herabsetzungswünschen bezüglich Vorauszahlungen.

Aussetzung der Vollziehung (ADV)
Aufgrund der vorgenannten Bindungswirkung ist auch für die ADV ausschließlich das Finanzamt zuständig. Bis zu einer Entscheidung des Finanzamtes über die ADV kann hier bei der Stadt in begründeten Ausnahmefällen eine technische Stundung der sofort vollziehbaren Steuerforderung beantragt werden. Bei Ablehnung der ADV werden dann allerdings Stundungszinsen fällig.

Feste Zahlungstermine (Vorauszahlungen):
15.02. – 15.05. – 15.08. – 15.11.

Stundung von Gewerbesteuerforderungen
Neben dem Stundungsantrag, in dem die Gründe der vorübergehenden Illiquidität qualifiziert zu erläutern sind, sind weiterhin vorzulegen

1. die übliche Bankbescheinigung mit mittelfristiger Beurteilung Ihrer finanziellen Situation und Begründung der derzeitigen Verweigerung aller Kredite

2. eine detailliert begründete Stellungnahme, warum für die Steuernachzahlung die dafür vorgesehenen Rücklagen nicht gebildet wurden bzw. weshalb für den Steuerpflichtigen und dessen steuerlichen Berater die Gewinne mit entsprechenden Nachzahlungen nicht vorhersehbar waren

3. eine Auflistung aller Verbindlichkeiten und eine substantiierte Aussage zu deren Tilgungsmodus, insbesondere an das Finanzamt (Gleichrangigkeit der Tilgung) – Die angebotene Tilgung der beantragten Stundung muss im ausgewogenen Verhältnis zur Tilgung des Finanzamtes und der Summe der jeweiligen Schulden stehen

4. eine Auflistung vorhandener Sicherheiten.

Kontakt
Jürgen Ritter
Telefon: 0906 / 789-230
Fax: 0906 / 789 – 219 oder -999
juergen.ritter@donauwoerth.de

Hinweis: Die nachstehende Einzugsermächtigung ist ausschließlich zum Ausdruck bestimmt.

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