Planverfahren
Auskunft zum Flächennutzungsplan und zu allen Bebauungsplänen der Stadt Donauwörth
Herr FischerAbteilung Stadtplanung
Stadtbauamt im Rathaus
1. Stock, Zimmer 106
Telefon: 0906/789-615
Fax: 0906/789-649
bernd.fischer@donauwoerth.de
Übersicht Bebauungsplanung
Baurechtskarte
Die folgende Baurechtskarte gibt einen Überblick hinsichtlich aller in der Großen Kreisstadt Donauwörth seit 1958 aufgestellten Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen und förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.
Laufende Verfahren
Öffentliche Auslegung im Stadtbauamt Donauwörth, 1. Stock, Zimmer 106Bebauungsplan "1. Erweiterung Gewerbegebiet Artur-Proeller-Straße"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht - liegt in der Zeit vom 05.07.2010 bis 06.08.2010 im Stadtbauamt Donauwörth, Rathausgasse 1, I. Stock, Zimmer 106, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorliegenden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Donauwörth hat in der Sitzung vom 10.12.2009 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der nachfolgend aufgeführten Einbeziehungssatzung beschlossen:Einbeziehungssatzung „Faulenbachweg“ für das Grundstück mit der Flurnummer 219 Gemarkung Wörnitzstein
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Faulenbachweg“ liegt in der Gemarkung Wörnitzstein und erfasst das nachfolgend aufgeführte Flurstück: 219.
Ziel der Einbeziehungssatzung ist, Baurecht gemäß § 34 BauGB auf dem Grundstück mit der Flurnummer 219, Gemarkung Wörnitzstein, das sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, zu schaffen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung hat einen Umgriff von ca. 2680 m² und wird folgendermaßen begrenzt:
• Im Osten durch das Grundstück mit der Flurnummer 218, Gemarkung Wörnitzstein.
• Im Norden durch die Grundstücke mit den Flurnummern 20 und 22, jeweils Gemarkung Wörnitzstein.
• Im Westen durch das Grundstück mit der Flurnummer 219/1, Gemarkung Wörnitzstein.
• Im Süden durch das Grundstück mit der Flurnummer 250, Gemarkung Wörnitzstein.
Donauwörth, den 23.07.2010
Armin Neudert
Oberbürgermeister




