Große Kreisstadt Donauwörth - barrierefreie Version

Wappen Donauwörth
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wissenswertes

Anmeldung - häufig gestellte Fragen
Die Anmeldung ist in schriftlicher Form anhand des Anmeldebogens vorzunehmen. Neuaufnahme in der Regel zum Schuljahresbeginn bzw. soweit Plätze frei sind auch während des Jahres bzw. über eine Warteliste.
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr gültig (Beginn 1. September - Ende 31. August des Folgejahres) und muss jährlich erneuert werden.
Es gibt keinen Anspruch, von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden; die Schule bemüht sich jedoch nach Möglichkeit, den Wünschen der Eltern bzw. Schüler gerecht zu werden.
Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Musikschule zugewiesenen Räumen statt.
Die Lehrkräfte können mit verbindlicher Wirkung weder An- noch Abmeldungen entgegen nehmen.

Ferienkalender
Feriendauer und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den Bestimmungen des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die allgemeinbildenden Schulen.
Der Buß- und Bettag ist generell nicht unterrichtsfrei! 

Schuljahr 2010/11 (nicht verbindlich):
Die angegebenen Tage sind jeweils der erste und letzte Ferientag.

  • Allerheiligen 02.11.2010 (Di) mit 05.11.2010 (Fr)
  • Weihnachten 27.12.2010 (Mo) mit 07.01.2011 (Fr)
  • Frühjahr 07.03.2011 (Mo) mit 11.03.2011 (Fr)
  • Ostern 18.04.2011 (Mo) mit 30.04.2011 (Sa)
  • Christi Himmel­fahrt 02.06.2011 (Do)
  • Pfingsten 14.06.2011 (Di) mit 25.06.2011 (Sa)
  • Sommer 01.08.2011 (Mo) mit 12.09.2011 (Mo)

Gebühren - häufig gestellte Fragen
Die Zahlungspflichtigen erhalten einen Gebührenbescheid für das ganze Schuljahr, der die zu bezahlenden Monatsraten (i.d.R. 10) beinhaltet. Diese sind jeweils zum Monatsersten von Oktober bis Juli - vorzugsweise per Bankeinzugsermächtigung - zu entrichten.
Bei Ein- bzw. Austritt während des Schuljahres wird pro angefangenem Unterrichtsmonat ein Zehntel der Jahresgebühr berechnet.

Instrument - Anschaffung, Möglichkeit zum Erwerb gebrauchter Instrumente
Schulleitung und Lehrkräfte stehen bei der Auswahl eines neuen Instruments gerne beratend zur Seite. Eventuell besteht hier auch die Möglichkeit, Instrumente aus "zweiter Hand" zu vermitteln.
In geringem Umfang können an die Schüler Instrumente (vorwiegend Streichinstrumente) der Musikschule verliehen werden.
Die meisten Musikhäuser bieten außerdem für hochpreisige Instrumente wie Klaviere, Holz- und Blechblasinstrumente, Schlagzeuge etc. Leasingverträge an. Es werden dabei monatliche Raten bezahlt, die bei Übernahme des Instruments im ersten Jahr voll angerechnet werden.

Links zu interessanten Internetseiten
Folgende Internetseiten geben Ihnen evtl. zusätzliche Informationen:
Verband deutscher Musikschulen
Verband bayerischer Sing- und Musikschulen
www.jeki-bayern.de


Musikgarten - Wann beginnen die neuen Kurse?
Die Musikgarten-Kurse für Kinder von 3 bis 4 Jahren werden in Halbjahreskursen (vor- bzw. nachmittags, 15 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) angeboten, die im Oktober und für das zweite Schulhalbjahr im März beginnen.
Anmeldeschluss für den nächsten Kurs ist der 15. September bzw. der 15. Februar.

Schulordnung, Satzung, Gebührenordnung der Werner-Egk-Musikschule
als pdf-Dateien zum Download unter Rathaus-Stadtrecht

Theorieunterricht - Wie wird Musiktheorie vermittelt?
Die Musiktheorie wird zusätzlich zum Instrumentalunterricht in Kursen über einen Zeitraum von
8 Wochen angeboten:

  • Musiklehre 1 (8-9-Jährige)
  • Musiklehre 2 (10-12-Jährige)
  • Musiklehre 3 (Jugendliche ab 12 Jahren)
Die Instrumentalschüler sind zum Besuch dieser Kurse, die mit einem schriftlichen Test abschließen, verpflichtet.

Unterrichtsausfall - häufig gestellte Fragen
Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben.
Bei Erkrankung der Lehrkraft gilt:
Fallen pro Schuljahr mehr als drei Unterrichtsstunden aus, erhält der Schüler auf Antrag am Ende des Jahres für die darüber hinaus gehenden Stunden eine Gebührenrückerstattung (1/40-stel der Jahresgebühr pro Unterrichtseinheit).
Bei länger dauernder Erkrankung des Schülers (mindestens drei Wochen) werden auf Antrag und nach Vorlage eines ärztlichen Attests die Ausfallstunden anteilig (1/40-stel der Jahresgebühr pro Unterrichtseinheit) am Schuljahresende erstattet.

Abmeldung - häufig gestellte Fragen
Während der Probezeit (drei Monate ab Eintritt mit Ausnahme der Musikgarten-Kurse!) ist die Abmeldung jeweils zum Monatsende möglich.
Ansonsten kann eine Abmeldung während des Schuljahres nur bei Umzug oder längerer Erkrankung mit Vorlage eines ärztlichen Attests ausgesprochen werden.
Während der letzten drei Monate vor Ablauf des Schuljahres ist eine Kündigung nur mit Wirkung zum Schuljahresende möglich.
Schüler gelten zum Schuljahresende (31.08.) als abgemeldet, wenn keine Wiederanmeldung bis zum gesetzten Termin vorgenommen wird.

Wissen Sie schon, dass ...
... die Werner-Egk-Musikschule Mitglied im Verband deutscher Musikschulen ist? Ihm gehören bundesweit mehr als 1000 Sing- und Musikschulen an.
... das Trompetentrio der Werner-Egk-Musikschule mit den Musikern Manuel Eberle, Florian Rimpl und Christian Kanth im Jahr 2003 den Jugendleistungspreis der Sparkasse Donauwörth erhalten hat.
... die verschiedenen Ensembles der Werner-Egk-Musikschule seit Jahren viele Veranstaltungen in und um Donauwörth umrahmen: Ob beim Christkindlesmarkt oder dem Reichsstraßenfest, bei den vielfältigen städtischen Feierlichkeiten - auch während der Kulturtage -, bei Seniorennachmittagen oder Weihnachtsfeiern, Firmen- und Vereinsfestlichkeiten - die jungen Musikerinnen und Musiker der Werner-Egk-Musikschule werden gerne engagiert. Ensembles für solche Gelegenheiten sind z. B. das Klarinetten- bzw. Saxophonensemble, das Trompeten- oder Querflötentrio, das Vororchester oder auch die Volksmusikgruppe.