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Bau- und Energieberatung (EnEV 2009) im Stadtbauamt Donauwörth

Fragen zu Bauvorhaben aller Art und zu den Genehmigungsverfahren können Sie sich, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Stadtbauamt Donauwörth im Rahmen der dort regelmäßig stattfindenden Bauberatung beantworten lassen.

Termine der nächsten Bau- und Energieberatung (jeweils in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr):

- Dienstag, den 25. Mai 2010
- Dienstag, den 29. Juni 2010
- Dienstag, den 27. Juli 2010

Eine Voranmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

Zur Bauberatung kommen Sie bitte ins Rathaus Donauwörth, I. Stock, Zimmer Nr. 113.

Nutzen Sie dieses Dienstleistungsangebot des Stadtbauamtes als Baugenehmigungsbehörde, um Ihr Bauvorhaben rasch und zur Zufriedenheit aller Beteiligten realisieren zu können.

Ein wesentlicher Bestandteil von Baueingaben ist der Auszug aus dem Katasterkartenwerk.

Mit Hilfe des neuen Online-Dienstes erhalten Bauherren auf Antrag seit 2007 bei der Stadt Donauwörth, Stadtbauamt, Tel.: (0906) 789-663 einen Katasterauszug zur Bauvorlage.

Hierdurch kann der bislang zusätzlich notwendige Gang zum Vermessungsamt und die amtliche Beglaubigung in vielen Fällen entfallen. Der Bürger erhält künftig einen Auszug, in dem zur Katasterkarte auch die aktuelle Eigentümer- und Nachbarinformationen enthalten sind.

Für die Abgabe von Katasterauszügen werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren je Auszug, der aus einem Katasterausschnitt sowie den erforderlichen Eigentümerangaben besteht, betragen € 30,-- und sind vor Ausgabe der Katasterauszüge bei der Stadtkasse Donauwörth einzuzahlen.

Neue Bayerische Bauordnung  ab 2009
Bauherren können sich über die Änderungen in der neuen Bauordnung informieren.

Der Bayerische Landtag hat am 18.07.2007 eine umfassende Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, die zum 01.01.2008 in Kraft trat. Die neue Bayerische Bauordnung brachte zahlreiche wichtige Änderungen. Seit dem 01.08.2009 steht eine neu überarbeitete Version zur Verfügung.

Die Rechtsänderungen betreffen in erheblichem Umfang auch die Voraussetzungen für die Prüfung der bautechnischen Nachweise und für deren Durchführung. Hier wird nochmals die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten gestärkt.

Die Bayerische Bauordnung und die damit zusammenhängenden überarbeiteten gesetzlichen Verordnung- und Regelungswerke können im Internet unter:

Bayerische Bauordnung (externer Link zur Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren)

eingesehen werden.